Benutzung
Sie möchten wissen...
- wann Ihre Ururgroßmutter geboren wurde?
- wie alt der Kirchenchor in Ihrer Pfarrei ist?
- ob der Dom zu Speyer schon immer so ausgesehen hat wie heute?
- wer die Kirche in Ihrer Gemeinde gebaut hat?
Dann finden Sie vielleicht eine Antwort im Archiv des Bistums Speyer. Die MitarbeiterInnen des Archivs sind Ihnen gerne bei der Suche nach den entsprechenden Quellen behilflich.
Das Archiv des Bistums Speyer ist ein öffentliches Archiv und für wissenschaftlich und historisch Interessierte geöffnet. Wir bitten grundsätzlich um eine frühzeitige Anmeldung und Vorbestellung der Archivalien, gerne auch telefonisch (06232/102-256) oder per E-Mail (bistumsarchiv@bistum-speyer.de). Eine Nutzung des Lesesaals ohne vorherige Anmeldung kann leider nicht erfolgen.
Insbesondere Archivalien aus Pfarrarchiven müssen eine Woche im Voraus bestellt werden, da alle Pfarrarchive in neue Räumlichkeiten verbracht wurden und eine Aushebung nur noch wöchentlich möglich ist.
Die überwiegende Mehrheit unserer Archivbestände stammt aus der Zeit seit der Wiedererrichtung der Diözese Speyer 1817/21. Bei der Säkularisation des Fürstbistums Speyer im Jahr 1803 fiel der größte Teil des Archivs an den Markgrafen und späteren Großherzog von Baden. Dieser ließ die Archivalien aus der Zeit des Fürstbistums nach Karlsruhe bringen, wo sie größtenteils heute noch im Generallandesarchiv aufbewahrt werden.
Für alle Interessierten steht unsere Archivbibliothek, die eine reine Präsenzbibliothek ist, zur Verfügung. Die Bibliothek umfasst wichtige Nachschlagewerke und Handbücher, Literatur zur Speyerer Bistums- und Stadtgeschichte und zur pfälzischen Landesgeschichte sowie einschlägige Zeitschriften.
Kirchenbücher der Diözese Speyer
Die Kirchenbücher der Pfarreien der Diözese Speyer liegen zum größten Teil in digitalisierter Form oder auf Mikrofiches bzw. -filmen zur Benutzung im Archiv vor, so dass die Originale aus konservatorischen Gründen nicht mehr vorgelegt werden. Die Einsichtnahme in die Digitalisate kann im Lesesaal zu unseren Öffnungszeiten über hauseigene Laptops erfolgen.
Die Kirchenbuchüberlieferung innerhalb einzelner Pfarreien kann - bedingt durch historische Gegebenheiten - Lücken aufweisen. Für Personenstandsfälle ab dem 1. Januar 1876 sind die Standesämter zuständig. Aus rechtlichen Gründen können nur die Kirchenbücher vorgelegt werden, die nicht mehr unter die kirchlichen Schutzfristen (Taufen: 120 Jahre, Heiraten: 100 Jahre und Sterbefälle: 40 Jahre) fallen.
Ob der von Ihnen gesuchte Ort innerhalb der Diözese Speyer liegt, erfahren Sie über unser Ortsregister oder über das "Verzeichnis der pfälzischen und rheinhessischen Kirchenbücher" (Stand: Mai 2017) des Landesarchivs Speyer.