Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR)

Der Diözesanvermögensverwaltungsrat nimmt alle im allgemeinen und partikularen Kirchenrecht vorgesehenen Aufgaben wahr, sofern einzelne davon nicht dem Diözesansteuerrat zugewiesen sind. Die Zustimmung des DVVR ist insbesondere dann einzuholen, wenn im außerordentlichen Maße über Diözesanvermögen verfügt werden soll. Weiterhin verfügt er über Anhörungsrechte sowie über weitere Aufgaben und Rechte im Bereich Haushalt- und Jahresabschlusserstellung.

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