Liturgischer Rat

Der Liturgische Rat berät den Bischof in Fragen der Liturgie, der Kirchenmusik, des Kirchenbaus und der kirchlichen Kunst. Er soll zudem mit den Gruppen und Kommissionen, die sich in diesen Bereichen engagieren, in Meinungsaustausch stehen und zusammenarbeiten.

Das Gremium wird durch den Bischof mindestens einmal im Jahr einberufen; außerdem ist der Liturgische Rat einzuberufen, wenn dies ein Drittel der Mitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstandes beantragt. 

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