Aufgaben der Mitarbeitervertretung
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist der Personal- oder Betriebsrat in kirchlichen Einrichtungen. Jede/r Arbeit-nehmer/in hat das Recht, sich vertreten zu lassen. Die MAV befasst sich mit allen Angelegenheiten, die das Arbeitsverhältnis betreffen und sorgt dafür, daß jede/r Mitarbeiter/in zu ihrem/seinem Recht kommt.
Die MAV hat u. a. folgende Aufgaben:
Zustimmung bei:
- Einstellungen
- Fragen der Höhergruppierung, Bewährungsaufstiegen
- Versetzung und Abordnung
- Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Zustimmung und Antragsrecht (mit dem Ziel einer Dienstvereinbarung)
- Änderung von Beginn und Ende der wöchentlichen Arbeitszeit
- Richtlinien zum Urlaubsplan und Urlaubsregelungen
- Einführung von technischen Anlagen, die das Verhalten und die Leistung von Mitarbeitern überwachen könnten, wie:
- Arbeitszeiterfassung
- Videoüberwachung
- ISDN-vernetzte PC-Anlagen - Großrechner - ...
- Anhörungen und Mitberatung bei allen Kündigungen
Anhörung, Mitberatung und Vorschlagsrecht bei:
- Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Änderung und Ergänzung des Stellenplans
- Durchführung, Teilnahme von Fortbildungsmaßnahmen
- Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz, Unfallverhütung
Zur Mitarbeiterversammlung wird einmal im Jahr von der MAV eingeladen. Dieser Termin - meist im Frühjahr - ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von besonderem Interesse, da hier die MAV über ihre Aktivitäten Bericht gibt und aktuelle Probleme noch einmal in einem größeren Kreis zur Sprache gebracht werden können.
Das MAV-Büro ist in der Regel vormittags von 8:30 - 12 Uhr besetzt.
Weitere Informationen zu Belangen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hilfen gibt es
- bei den Mitgliedern der MAV persönlich
- in den umfangreichen Kommentaren und ausgewählten Zeitschriften und Büchern der Mitarbeitervertretung
- in der Dienstordnung der Diözese
in der Rechtssammlung der Diözese (Mitarbeitervertretungsordnung "MAVO",
KODA-Beschlüsse, etc.)