Der Vermögensausschuss
Der Vermögensausschuss dient vornehmlich der Abstimmung der mit der Vermögensverwaltung und –aufsicht befassten Stellen des Bischöfliche Ordinariats und berät den Ortsordinarius in allen Fragen der Vermögensverwaltung und –aufsicht. Ferner erfüllt er die ihm vom Diözesanvermögensverwaltungsrat und vom Konsultorenkollegium zugewiesenen Aufgaben. Ebenso bereitet er Entscheidungen des Konsultorenkollegiums, des Diözesanvermögensverwaltungsrates und des Diözesansteuerrates vor.