Gemarkung Haßloch

 

Die Pfarrpfründestiftung des Bistums Speyer bietet nachstehende Bauplätze ab sofort ausschließlich im Wege einer Erbbaurechtsbestellung an:

 

Flurstück Nr.Größe in m² Bezeichnung Bebaubarkeit
14901387AcolonwegEin-/Zweifamilienhaus
14904439AcolonwegEin-/Zweifamilienhaus
14905470AcolonwegEin-/Zweifamilienhaus
14853390Rieslingstraße   Reihenendhaus
14852 + 14850       178 + 33          Rieslingstraße      Reihenmittelhaus + Garage
14851248Rieslingstraße         Reihenendhaus

         
Die Bauplätze werden ausschließlich im Erbbaurecht vergeben. Es besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren ab Erbbaurechtsbestellung. Die Selbstnutzung des Erbbaurechts ist vorausgesetzt.

 

Anfragen von Maklern bezüglich der Vermarktung der Grundstücke sind nicht erwünscht.

 

Hier können Sie einen Plan einsehen, um die Lage innerhalb des Neubaugebietes zuordnen zu können.

 

Angaben zur Bebaubarkeit der Bauplätze entnehmen Sie bitte der Homepage der Gemeindeverwaltung Haßloch:
https://www.hassloch.de/gv_hassloch/Wirtschaft,%20Bauen,%20Wohnen%20&%20Umwelt/Bauen/Neubaugebiete/Neubaugebiet%20%E2%80%9ES%C3%BCdlich%20Rosenstra%C3%9Fe%20II%E2%80%9C/

Bei Rückfragen hierzu, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Gemeindeverwaltung Haßloch.

 

Angaben zum Erbbaurecht:
Der Erbbauzins errechnet sich aus dem Bodenwert (600,00€/m²) zuzüglich der Erschließungskosten und einer jährlichen Verzinsung dieser Summe in Höhe von 2 %.
Vergünstigungen des Erbbauzinses sind bei Familien mit Kindern möglich.
Bei Erstellung eines Zweifamilienhauses und Nutzung durch zwei Familien wird der Erbbauzins im Verhältnis nach der Wohnfläche berechnet.

Die Erschließungskosten sind in voller Höhe durch den Eigentümer zu entrichten. Voraussichtliche Kosten lt. Erschließungsträger sind bei zweigeschossiger Bebauung ca. 111,- €/m² und bei dreigeschossiger Bebauung 132,-€/m². Diese Kosten sind bereits als Mittelwert (125€) in den Erbbauzins eingerechnet, nach der Abschlussrechnung wird dieser bebauungsentsprechend angepasst.

Alle üblichen Kaufnebenkosten wie Notargebühren, Grunderwerbssteuer etc. sind durch den Erbbauberechtigten zu tragen.

 

Eine Bewerbung ist nur mit dem vollständig ausgefüllten Fragebogen und einer Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank möglich.


Mit der Abgabe einer Bewerbung werden die nachstehenden Verfahrensbedingungen anerkannt.

a) Dem kirchlichen Eigentümer verbleibt die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft im Erbbaurecht vergeben wird. Insbesondere entscheidet der kirchliche Eigentümer völlig frei, mit welchem Bewerber er nunmehr nach Auswertung der verbindlichen Angebote die Vertragsverhandlungen aufnehmen will.

b) Bis zur Vergabe, höchstens jedoch drei Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist, ist der Bewerber an seine Bewerbung gebunden.

c) Der Bewerber wird innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe der Vergabe der Erbbaurechtsbestellung an ihn eine notarielle Bestellung eines Erbbaurechtsvertrages abschließen.

d) Entfallen

e) Sämtliche im Zusammenhang mit der Erbbaurechtsbestellung stehenden Kosten, die nach Vergabe entstehen, trägt der Bewerber, dem das Erbbaurecht zugeteilt wurde.

f) Die Grundstücke werden in dem Zustand übergeben, in dem sie sich befinden. Eine Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der vorliegenden Daten und Beschreibungen wird keine Gewähr übernommen.

g) Der Bewerber hat die von ihm vorgesehene Nutzung der Liegenschaft mit den entsprechenden Behörden abzustimmen. Die Beantragung evtl. notwendiger behördlicher Genehmigungen obliegt dem Bewerber.

h) Der Erbbaurechtsausgeber übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft, Größe oder Nutzungsmöglichkeit des Erbbaurechtes sowie für die Beschaffenheit des Baugrundes für einen von dem Bewerber vorgesehenen Verwendungszweck.


Hier können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

 

Hier können Sie aktuelle Bilder der Bauplätze einsehen:

 

Die entsprechenden Unterlagen müssen im Original vorliegen.

 

Zu adressieren sind diese an:

Bischöfl. Ordinariat Speyer
Pfarrpfründestiftung des Bistums Speyer
Kleine Pfaffengasse 16
67346 Speyer

E-Mail: liegenschaften@bistum-speyer.de