Andere kirchliche Rechtsträger
Ein Teil der kirchlichen Grundaufgaben auf diözesaner Ebene wird von selbständigen kirchlichen Rechtsträgern wahrgenommen. Sie handeln dabei in eigener konzeptioneller, personeller und wirtschaftlicher Verantwortung.
Zu den selbständigen Rechtsträgern, die kirchliche Grundaufgaben auf diözesaner Ebene wahrnehmen, zählen: