Rechtliche Grundlagen und Organe
Der Bischof beschließt nach Beratung im Diözesansteuerrat über die Verwendung des Vermögens und dessen Erträge sowie über die Mittelvergabe. Als Aufsichts- und Beratungsgremium für den Bischöflichen Stuhl fungiert der Diözesansteuerrat. Er berät über den Ergebnisplan und Einzelentscheidungen der Mittelverwendung und stellt die Jahresrechnung und die satzungsgemäße Mittelverwendung fest.
Satzung des Bischöflichen Stuhls
Satzung des Diözesansteuerrats
Wahlordnung des Diözesansteuerrats
Mitglieder des Diözesansteuerrats