Rechtliche Grundlagen und Organe

Die Emeritenanstalt wird durch einen Vorstand geleitet. Ihm gehören der Leiter der Hauptabteilung Finanzen und Immobilien des Bischöflichen Ordinariats sowie die Leitungen der Abteilungen Bischöfliche Finanzkammer und Liegenschaften an.

Grundlegende Entscheidungen trifft der Aufsichtsrat. In seine Verantwortung fallen unter anderem die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die Feststellung der Jahresrechnung. Dem Aufsichtsrat gehören der Generalvikar, der Leiter der Hauptabteilung Personal sowie drei vom Bischof ernannte Mitglieder aus dem Kreis der inkardinierten Priester an. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse per Stimmenmehrheit.

Die Emeritenanstalt unterliegt der Aufsicht des Bischofs. Als Aufsichtsbehörde ist das Bischöfliche Ordinariat eingesetzt.

Satzung der Emeritenanstalt (OVB 3/2013 S. 409-415)

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