Rechtliche Grundlagen und Organe
Für die Leitung der Pfarrpfründestiftung des Bistum Speyer ist ein Vorstand eingesetzt. Ihm gehören der Leiter der Hauptabteilung Finanzen und Immobilien des Bischöflichen Ordinariats, die Leitungen der Abteilungen Bischöfliche Finanzkammer und Liegenschaftsamt, die Leitung von HA III/11: Priester und ein Pfarrer aus dem Vorstand des Klerusvereins der Diözese Speyer an.
Grundlegende Entscheidungen trifft der Stiftungsrat. In seine Verantwortung fallen unter anderem die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die Feststellung der Jahresrechnung. Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse per Stimmenmehrheit. Die Aufgaben des Stiftungsrates werden vom Diözesanvermögensverwaltungsrat wahrgenommen.
Die Pfarrpfründestiftung des Bistums Speyer unterliegt der Aufsicht des Bischofs. Als Stiftungsaufsichtsbehörde ist das Bischöfliche Ordinariat eingesetzt.
Besoldungs- und Versorgungsordnung für die Geistlichen in der Diözese Speyer (OVB 2/2010 S. 44-54)
Erläuterungen zur Besoldungs- und Versorgungsordnung für die Geistlichen in der Diözese Speyer
Satzung der Pfarrpfründestiftung (OVB 8/2022 S. 300-304)