Rechtliche Grundlagen und Organe
Für die Leitung der Pfarrpfründestiftung ist ein Vorstand eingesetzt. Ihm gehören der Leiter der Hauptabteilung Finanzen und Immobilien des Bischöflichen Ordinariats sowie die Leitungen der Abteilungen Bischöfliche Finanzkammer und Liegenschaften an.
Grundlegende Entscheidungen trifft der Stiftungsrat. In seine Verantwortung fallen unter anderem die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die Feststellung der Jahresrechnung. Dem Stiftungsrat gehören der Generalvikar, der Leiter der Hauptabteilung Personal sowie drei vom Bischof ernannte Mitglieder aus dem Kreis der Pfarrer an. Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse per Stimmenmehrheit.
Die Pfarrpfründestiftung des Bistums Speyer unterliegt der Aufsicht des Bischofs. Als Stiftungsaufsichtsbehörde ist das Bischöfliche Ordinariat eingesetzt.
Das Domkapitel beschließt als Gremium über den Haushalt. Für seine Beschlüsse gilt das Mehrheitsprinzip.
Besoldungs- und Versorgungsordnung für die Geistlichen in der Diözese Speyer (OVB 2/2010 S. 44-54)
Erläuterungen zur Besoldungs- und Versorgungsordnung für die Geistlichen in der Diözese Speyer
Satzung der Pfarrpfründestiftung (OVB 9/2011 S. 781-787)