Altorientalische bzw. orientalisch-orthodoxe Kirche

Dazu gehören jene Ostkirchen, die sich nach dem Konzil von Chalcedon (451) von der römischen Reichskirche trennten (z.B. Koptisch-Orthodoxe Kirche, Syrisch-Orthodoxe Kirche, Armenisch-Apostolische Kirche, Äthiopisch-Orthodoxe Kirche, Eritreisch-Orthodoxe Kirche). Zwar ist jede dieser Kirchen eigenständig und verfügt über eigene liturgische Riten; dennoch stehen sie untereinander in Kirchengemeinschaft. Weltweit gehören etwa 60 Millionen Christinnen und Christen einer altorientalischen Kirche an.

Christliche Flüchtlinge

Schätzungen zufolge gehören von den Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, 10 bis 20 % einer östlichen Kirche an. Das bedeutet, dass allein 2015 bis zu 200.000 christliche Flüchtlinge in unserem Land Schutz oder eine neue Heimat gesucht haben.

Ihr kultureller Hintergrund und die Art und Weise, wie sie ihren christlichen Glauben leben und feiern, erscheinen uns fremd. Dennoch sind wir durch den Glauben an Jesus Christus und die eine Taufe zutiefst mit ihnen verbunden. Im Verständnis der Kirche, des Amtes und der Sakramente sind die grundsätzlichen Übereinstimmungen größer als mit den reformatorischen Kirchen. Aufgrund dessen sind wir in besonderer Weise zur ökumenischen Zusammenarbeit mit unseren Schwestern und Brüder aus dem Orient aufgerufen.

Die meisten Kirchen des Ostens haben in Deutschland keine flächendeckende Präsenz. Die Wege zu einem Gotteshaus bzw. einem Priester der eigenen Kirche sind oft unüberwindbar. Umso wichtiger ist es, dass wir unseren Glaubensgeschwistern alle seelsorglichen und praktischen Hilfen zukommen lassen, damit sie hier eine neue kirchliche Heimat finden, in der sie ihren Glauben leben und feiern können.
 

2007 haben elf Mitgliedskirchen der ACK Deutschland in der sogenannten Magdeburger Tauferklärung eine formelle Vereinbarung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet. Zu den Unterzeichnern gehören alle orthodoxen Kirchen sowie die Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland und die Äthiopisch-Orthodoxe Kirche. Einige orientalische Kirchen konnten sich aufgrund ihres Taufverständnisses dieser Erklärung nicht anschließen. Die katholische Kirche erkennt jedoch die Taufe in allen orientalischen Kirchen als gültig an, da sie durch das Übergießen/Untertauchen mit Wasser und auf den Namen des dreifaltigen Gottes erfolgt.

Es ist ein Zeichen der Verbundenheit im Glauben, wenn Christen aus dem Orient zur Teilnahme an katholischen Gottesdiensten eingeladen werden, vor allem dann, wenn für sie die Mitfeier eines Gottesdienstes der eigenen Kirche bzw. des eigenen Ritus nicht, selten oder nur unter großen Anstrengungen möglich ist.

Um das Mitfeiern zu erleichtern, sollten nach Möglichkeit die wichtigsten Texte in der Muttersprache der mitfeiernden Gäste bereitgestellt werden. Materialien und Vorlagen dafür finden Sie unter: http://www.liturgie.de/liturgie/index.php?bereich=publikationen&datei=pub/oP/Flucht

Wenn es zu einem bestimmten Anlass sinnvoll erscheint, können einzelne liturgische Texte (Lesungen, Fürbitten) der Messfeier auch von Angehörigen anderer Kirchen in ihrer Muttersprache vorgetragen werden.

Wenn Eltern, die einer orientalischen Kirche angehören, um die Taufe ihres Kindes bitten, ist in einem Gespräch zu klären, in welche Konfession sie ihr Kind taufen lassen wollen. Sollten Eltern nur auf der Suche nach einem Priester sein, der ihr Kind in ihrer ostkirchlichen Konfession tauft, sollte der Kontakt zu einem Priester ihrer eigenen Kirche vermittelt werden. Nur wenn das nicht möglich ist, darf der katholische Priester die Taufe gleichsam vertretungsweise spenden. In diesem Fall wird das Kind durch die Taufe in die von den Eltern bestimmte Konfession aufgenommen. Auch die Taufe eines Angehörigen einer unierten Kirche sollte grundsätzlich durch einen Amtsträger seiner Kirche erfolgen.

In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass der Rituswechsel eines Jugendlichen oder Erwachsenen, der einer katholischen Ostkirche angehört, zum lateinischen bzw. römisch-katholischen Ritus grundsätzlich verboten ist. Nur in Ausnahmefällen und nur nach Genehmigung durch die zuständigen Stellen in Rom (also weder durch das Pfarramt noch durch das Bistum) ist ein solcher Rituswechsel möglich.

Angehörige einer unierten Kirche können in der römisch-katholischen Kirche die Eucharistie, Buße und Krankensalbung ohne Einschränkungen empfangen.

Hinsichtlich orientalischer Christen regelt das katholische Kirchenrecht: "Katholische Spender spenden erlaubt die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung Angehörigen orientalischer Kirchen ..., wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind" (c. 844 § 3 CIC).

Zu beachten ist aber, dass bei den Ostkirchen eine sehr enge Verbindung zwischen Eucharistie- und Kirchengemeinschaft besteht. Deshalb ist zu respektieren, dass orientalische Christinnen und Christen in der Regel nicht von sich aus um den Empfang der Eucharistie in einem katholischen Gottesdienst bitten. Ebenso ist es katholischen Christinnen und Christen grundsätzlich nicht erlaubt, in orientalischen Gottesdiensten die Eucharistie zu empfangen. Eine Ausnahme bildet die syrisch-orthodoxe Kirche, die 1984 mit der römisch-katholischen Kirche eine formelle Vereinbarung über die wechselseitige Zulassung zu den Sakramenten getroffen hat.

Eine Interzelebration, d.h. eine gemeinsame Feier der Eucharistie eines katholischen und eines orientalischen Priesters, ist nicht möglich.

Bei der Trauung einer/eines Katholikin/Katholiken mit einem Angehörigen einer orientalischen oder unierten Kirche soll grundsätzlich ein Priester dieser Kirche in die Feier einbezogen werden. Denn nach dem Verständnis der Ostkirchen steht nicht der Konsens der Brautleute im Mittelpunkt einer Trauung, sondern der Segen des Priesters. Es empfiehlt sich deshalb, dass der katholische Amtsträger den Konsens der Brautleute erfragt und der Priester der anderen Kirche den Segen über das Brautpaar spricht. Auch bei einer rein katholischen Trauungsfeier ist darauf zu achten, dass der priesterliche Segen über die Neuvermählten nicht unterbleibt.

Ähnliches wie für die Sakramente gilt auch für die Begräbnisfeier. Wenn ein Mitglied einer orientalischen oder unierten Kirche stirbt, sollte zunächst versucht werden, einen Priester seiner Konfession zu erreichen. Nur, wenn das nicht möglich ist und die Angehörigen das wünschen, kann ein katholischer Amtsträger die/den Verstorbene/n beerdigen.

In der Regel werden in den Ostkirchen (sowohl in den unierten Kirchen als auch in den übrigen Ostkirchen) Taufe, Firmung und Eucharistie in einer einzigen Feier, meist im Kleinkindalter, gespendet. Das schließt nicht aus, dass Kinder und Jugendliche, die einer Ostkirche angehören, an der Erstkommunion- und Firmkatechese einer katholischen Pfarrei teilnehmen, wenn sie bzw. ihre Eltern das wünschen. So können sie selbst bekräftigen und vertiefen, was ihre Eltern bei der Taufe/Initiation für sie erbeten haben.

Hinsichtlich der Firmung ist zu beachten, dass dieses Sakrament nur einmal empfangen werden kann. Dennoch kann es sinnvoll sein, dass ein bereits im Kleinkindalter gefirmter Jugendlicher / junger Erwachsener einer Ostkirche auf eigenen Wunsch an der Firmkatechese einer katholischen Pfarrei teilnimmt. Bei der Firmung selbst ist der Firmspender eigens darauf hinzuweisen. Anstelle der Chrisamsalbung spricht er sodann der/dem Betreffenden, die/der zusammen mit den Firmlingen vortritt, einen besonderen Segen zu, nachdem diese/dieser zuvor mit allen sein Taufversprechen erneuert hat.

Im Gebiet des Bistums Speyer wird nur an wenigen Schulen orthodoxer Religionsunterricht erteilt. Kinder und Jugendliche, die einer orientalischen Kirche angehören, nehmen deshalb meist am katholischen Religionsunterricht teil. Die Schülerinnen und Schüler tun dies in Absprache mit dem Religionslehrer / der Religionslehrerin des katholischen Religionsunterrichts. Bei Schülern unter 14 Jahren in Rheinland-Pfalz und unter 18 Jahren im Saarland sind die Eltern mündige Vertreter ihres Kindes. Ansprechpartner/in ist der/die jeweilige Religionslehrer/Religionslehrerin vor Ort.

Kinder und Jugendliche, die einer unierten Kirche angehören, sind - wie alle katholischen Schülerinnen und Schüler - grundsätzlich zur Teilnahme am katholischen Religionsunterricht verpflichtet.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Bischöfliches Ordinariat - Hauptabteilung Schulen, Hochschulen und Bildung
Abteilung Religionsunterricht und Schule 2
E-Mail: irina.kreusch@bistum-speyer.de
Tel: 06232 102 217

Materialien und Informationen zum Thema "Flüchtlinge und Schule" finden Sie hier.

Im Allgemeinen sind katholische Gotteshäuser dem katholischen Gottesdienst vorbehalten. Demzufolge können Gottesdienste einer unierten Kirche ohne Einschränkungen in einer katholischen Kirche gefeiert werden.

Wenn Priester bzw. Gemeinden, die einer anderen Kirche angehören, keinen Ort und auch nicht die notwendige Ausstattung haben, um Gottesdienste würdig zu feiern, kann ihnen erlaubt werden, eine katholische Kirche oder ein katholisches Gebäude zu benutzen und auch die notwendige Ausstattung zu entleihen. Ebenso kann ihnen die Erlaubnis gegeben werden, auf katholischen Friedhöfen zu beerdigen oder dort Gottesdienste zu halten.

Die meisten orientalischen Kirchen in Deutschland haben keinen eigenen Ort für die Feier ihrer Gottesdienste. Es ist deshalb ein schönes Zeichen der Gastfreundschaft, wenn eine katholische Pfarrei ihre Kirche den Angehörigen einer Ostkirche für Gottesdienste überlässt und sie ggf. bei der Kontaktaufnahme zu einem Priester ihrer Kirche unterstützt. Wenn es gewünscht wird, sollte für eine anschließende Begegnung auch das Pfarrheim oder ein anderes passendes Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Bei der Frage nach evtl. Gebühren für die Nutzung soll auf die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten der Gäste Rücksicht genommen werden.