Freitag, 14. Oktober 2016

„Rechtzeitig Vorsorge treffen“

Salvatore Heber vom Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM) erklärte, wie man für das Alter klug vorsorgen kann. 

Erster Beitrag im Rahmen der Vortragsreihe „Abschied gestalten, begleiten, leben“

Kaiserslautern. Was tun, wenn die geistigen Kräfte nachlassen oder eine schwere Erkrankung selbständige Entscheidungen nicht mehr möglich macht? Diese Frage wird gern auf später verschoben. Doch der Fall der Fälle kann plötzlich und völlig unerwartet eintreten. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen. Welche Möglichkeiten es gibt, erläuterte Salvatore Heber vom Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM) am 12. Oktober im Caritas-Altenzentrum St. Hedwig Kaiserslautern. Sein Referat bildete den Auftakt der fünfteiligen Vortragsreihe „Abschied gestalten, begleiten, leben“.

Vorsorgevollmacht erstellen
„Es gibt drei verschiedenen Arten der Vorsorge“, führte Salvatore Heber ins Thema ein. „In einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Sie in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Denn Ehepartner und Kinder sind nicht automatisch berechtigt, Entscheidungen zu treffen. Sie können einen oder mehrere Personen bevollmächtigen. Diese sollten gleichzeitig über eine Bankvollmacht verfügen, damit sie finanzielle Dinge regeln können.“ 

Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich erstellt, eigenhändig unterschrieben und der oder die Bevoll-mächtigte darin genannt werden. „Um Zweifel an der Echtheit zu unterbinden, können Sie Ihre Unterschrift zum Beispiel von einer Betreuungsbehörde beglaubigen lassen. Für Grundstücks- und Immobiliengeschäfte und oder die Aufnahme eines Darlehens muss die Vollmacht notariell beurkundet werden.“ Aufbewahrt werden sollte sie an einem leicht zugänglichen Ort. Aber sie kann auch einer Vertrauensperson übergeben oder bei der Bundesnotarkammer Berlin hinterlegt werden. Dort fragen Gerichte im Zweifelsfall nach, ob eine Vollmacht im Vorsorgeregister geführt wird. Ein weiterer Vorteil der Vorsorgevollmacht: Mit ihr lässt sich eine gesetzliche Betreuung umgehen. „Allerdings besteht dann keine gerichtliche Kontrolle, denn die Vorsorgevollmacht ist eine privatrechtliche Vereinbarung und setzt daher volles Vertrauen in die betraute Person voraus“, betonte der Referent.

Betreuungsverfügung für hilfsbedürftige Personen
„Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird unter Umständen eine gesetzliche Betreuung nötig.  Für diesen Fall können Sie in einer Betreuungsverfügung selbst bestimmen, wer die Betreuung übernehmen soll. Andernfalls erfolgt die Auswahl eines Betreuers vom Gericht. Die Betreuungsverfügung muss nicht öffentlich beglaubigt werden, kann aber beim Amtsgericht hinterlegt werden. Dann weiß man dort gleich Bescheid.“ Betreuer oder Betreuerinnen fungieren als gesetzliche Vertreter hilfsbedürftiger Personen.  Dabei kann ihnen die Verantwortung für drei Hauptbereiche übertragen werden: Vermögenssorge, Ge-sundheitssorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Kontrolle wegen müs-sen Betreuer jährlich einen Rechenschaftsbericht beim Gericht vorlegen.

Patientenverfügung verfassen
„Die dritte Möglichkeit der Vorsorge ist eine Patientenverfügung“, leitete der SKFM-Geschäftsführer zum letzten Punkt über. „Das ist eine schriftliche Verfügung für den Fall, dass Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustands nicht mehr erklären können, welche medizinischen Behandlungen und Eingriffe Sie möchten und welche nicht.“  Dabei handelt es sich in erster Linie um lebensverlängernde Maßnahmen. „Deshalb sollten Sie sich Zeit nehmen und alle Punkte gut durchdenken, denn Sie treffen weitreichende Entscheidungen.“ Eine Patientenverfügung ist verbindlich, Ärzte müssen sich ebenso daran halten wie Betreuer und Bevollmächtigte. Damit die Verfügungen  nicht missverständlich sind, sollten sie möglichst exakt formuliert sein. „Sie können die Pa-tientenverfügung handschriftlich verfassen oder einen Vordruck nutzen, den es zum Bespiel beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt“, erklärte Salvatore Heber, der nicht nur nach dem Vortrag für Fragen zur Verfügung stand. „Er hält jeden dritten Dienstagnachmittag im Monat Sprechstunde bei uns im Haus“, gab Einrichtungsleiterin Jutta Asal-von Wuthenau den Besuchern mit auf den Weg.

Der nächste Themenabend am 19. Oktober, um 17 Uhr im Hedwigs-Café, Leipziger Straße 8, Kaiserslautern, beschäftigt sich mit der Frage: „Was pas-siert mit mir, wenn ich gestorben bin?“, Referent ist Ronald de Schutter, Bestattungsunternehmer aus Kaiserslautern.

Um Anmeldung unter Telefon 0631 / 3436-1110 wird gebeten.


Text/ Foto: Caritasverband für die Diözese Speyer/Friederike Jung