Die Missio canonica (auch: kirchliche Beauftragung) ist die Beauftragung mit Verkündigungs- und Lehraufgaben – spezifisch die Erlaubnis zur Lehrbeauftragung als katholische*r Religionslehrer*in an Schulen oder als Hochschullehrer an theologischen Fakultäten.

Die Missio canonica ist im CIC can. 805 geregelt. Sie wird verbunden mit einer Unbedenklichkeitserklärung, dem sogenannten Nihil obstat, von der jeweils zuständigen kirchlichen Instanz erteilt.

Positive Veränderungen in unserer Kirche sind möglich

Neue Ordnung zur Missio canonica und Kirchlichen Unterrichtserlaubnis

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der ständige Rat der deutschen Bischofskonferenz hat am 23. Januar 2023 mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimme die neue Musterordnung der Katholischen (Erz-)Diözesen Deutschlands für die Erteilung der Missio canonica verabschiedet.

Für die Diözese Speyer wurde die Missio canonica auf dieser Grundlage neu gefasst, durch unseren Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann in Kraft gesetzt und im kirchlichen AmtsblattOVB 04/2023 veröffentlicht. Die neue Ordnung fokussiert sich auf das, worum es eigentlich geht: Die Religionslehrerinnen und Religionslehrer zu stärken und in einer Gemeinschaft zu tragen. Die neue Musterordnung bedeutet eine fundamentale Weiterentwicklung. Die persönliche Lebensführung spielt keine Rolle mehr. Konkret bedeutet dies, dass Fragen der sexuellen Orientierung und der Gestaltung von Partnerschaften nicht von Belang sind. Vielmehr geht es allein um die persönliche Beheimatung und Identifikation mit dem kirchlichen Auftrag. Die Antragsunterlagen wurden dementsprechend angepasst.

Für Ihren Dienst im Religionsunterricht danke ich Ihnen, liebe Religionslehrerinnen und Religionslehrer, und wünsche Ihnen dazu Freude, gute Begegnungen und Gottes Segen.

Es grüßt Sie herzlich
Birgitta Greif

Birgitta Greif

Leiterin der Abteilung Religionsunterricht

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