Östliche Kirchen

Welche Kirchen sind gemeint?

Die folgende Übersicht ordnet die Kirchen des Ostens nach ihren vier großen Familien. Fast jede orthodoxe oder altorientalische Kirche hat ein katholisches Gegenüber mit beinahe gleichem Namen. Koptisch-orthodox und koptisch-katholisch, syrisch-orthodox und syrisch-katholisch, äthiopisch-orthodox und äthiopisch-katholisch: Der Unterschied steckt in einem einzigen Wort, und er entscheidet darüber, was bei Kommunion, Trauung oder Begräbnis möglich ist.

Fragen Sie im Gespräch nach dem Namen der Kirche, nicht danach, ob jemand „orthodox oder katholisch“ ist. Viele Gläubige verwenden diese Begriffe anders, als wir es erwarten: „Wir sind Christen aus Syrien“ oder „wir sind orthodox“ kann beides bedeuten. Der Name der Kirche und der Ort, an dem die Familie zuletzt Gottesdienst gefeiert hat, führen schneller weiter.

1. Orthodoxe Kirchen byzantinischer Tradition

Die größte der vier Familien. Diese Kirchen erkennen die ersten sieben Ökumenischen Konzilien an und stehen untereinander in voller Kirchengemeinschaft. Sie sind nicht zentral geleitet: Jede Kirche ist selbstständig (autokephal), der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel hat einen Ehrenvorrang, aber keine Jurisdiktion über die anderen. Liturgiesprachen sind Griechisch, Kirchenslawisch, Rumänisch, Arabisch, Georgisch und zunehmend auch Deutsch.

Selbstständige (autokephale) Kirchen:

  • Ökumenisches Patriarchat von Konstantinopel
  • Griechisch-Orthodoxes Patriarchat von Alexandrien und ganz Afrika
  • Griechisch-Orthodoxes Patriarchat von Antiochien und dem ganzen Osten
  • Griechisch-Orthodoxes Patriarchat von Jerusalem
  • Russisch-Orthodoxe Kirche (Moskauer Patriarchat)
  • Serbisch-Orthodoxe Kirche
  • Rumänisch-Orthodoxe Kirche
  • Bulgarisch-Orthodoxe Kirche
  • Georgisch-Orthodoxe Apostelkirche
  • Orthodoxe Kirche von Zypern
  • Orthodoxe Kirche von Griechenland
  • Polnische Orthodoxe Kirche
  • Orthodoxe Kirche von Albanien
  • Orthodoxe Kirche der Tschechischen Länder und der Slowakei
  • Orthodoxe Kirche in Amerika
  • Orthodoxe Kirche der Ukraine

Weitere eigenständige Kirchen und Kirchenteile mit teilweiser Selbstständigkeit, unter anderem: Finnland, Estland, Kreta, Sinai, Lettland, Moldau, Japan sowie die Russische Orthodoxe Kirche im Ausland und die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche.

In Deutschland sind fast alle größeren dieser Kirchen mit eigenen Bistümern oder Gemeinden vertreten, besonders die griechische, russische, serbische, rumänische, bulgarische, georgische, antiochenische und ukrainische. Ihre Bischöfe bilden gemeinsam die Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD). Über sie lässt sich in der Regel eine Gemeinde in der Nähe finden.

Diözesen in Deutschland:

Zur Ukraine: Es bestehen mehrere orthodoxe Kirchenstrukturen nebeneinander, vor allem die Orthodoxe Kirche der Ukraine, der das Ökumenische Patriarchat 2019 die Selbstständigkeit zuerkannt hat, und die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche, die traditionell dem Moskauer Patriarchat zugeordnet war. Ihr Verhältnis zueinander ist innerorthodox umstritten und mit dem Krieg zusätzlich belastet.

2. Altorientalische Kirchen

Auch orientalisch-orthodoxe Kirchen genannt. Sie haben das Konzil von Chalcedon (451) nicht angenommen und gingen damals eigene Wege. Die theologischen Gespräche der letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass der damalige Streit um die Naturen Christi weitgehend auf unterschiedlichem Sprachgebrauch beruhte. Im Glauben an Christus besteht Übereinstimmung.

Diese Kirchen sind Kirchen alter christlicher Kernländer und stehen seit Jahrhunderten unter Druck. Viele ihrer Gläubigen leben heute in der Diaspora.

  • Koptisch-Orthodoxe Kirche – Ägypten, die größte christliche Gemeinschaft im Nahen Osten
  • Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien – Syrien, Türkei, Irak, Libanon; Liturgiesprache Syrisch-Aramäisch
  • Armenisch-Apostolische Kirche – mit den beiden Katholikaten Etschmiadzin (Armenien) und Kilikien (Libanon)
  • Äthiopisch-Orthodoxe Tewahedo-Kirche
  • Eritreisch-Orthodoxe Tewahedo-Kirche – seit den 1990er Jahren eigenständig
  • Malankarisch-Orthodoxe Syrische Kirche – Südindien, Kerala; daneben besteht dort die Jakobitische Syrische Kirche unter dem Patriarchat von Antiochien

In Deutschland haben vor allem die koptische, syrisch-orthodoxe, armenische, äthiopische und eritreische Kirche Gemeinden. Ansprechpartner vermittelt der Zentralrat Orientalischer Christen in Deutschland.

3. Assyrische Kirche des Ostens

Die Kirche ostsyrischer Tradition, hervorgegangen aus dem Christentum des früheren Perserreichs, das jahrhundertelang außerhalb des Römischen Reiches lebte und Mission bis nach Indien und China trug. Sie erkennt die ersten beiden Ökumenischen Konzilien an. Liturgiesprache ist Ostsyrisch-Aramäisch.

Die früher übliche Bezeichnung „Nestorianer“ ist als Fremd- und Kampfbegriff entstanden und wird von den Gläubigen selbst abgelehnt. 1994 unterzeichneten Papst Johannes Paul II. und Patriarch Mar Dinkha IV. eine Gemeinsame Christologische Erklärung, die die alte Kontroverse als beigelegt ansieht.

  • Assyrische Kirche des Ostens
  • Alte Kirche des Ostens – 1968 abgespalten, seither gibt es Schritte der Annäherung

In Deutschland:Mar Odisho e. V. – Gemeinden unter anderem in Borken, Essen, Wiesbaden und München.

Nicht zu verwechseln mit der Chaldäisch-Katholischen Kirche: Diese kommt aus derselben Tradition, steht aber in voller Gemeinschaft mit Rom (siehe unten). Beide sind im Irak beheimatet, und Familien haben oft Angehörige in beiden Kirchen.

4. Katholische Ostkirchen

Häufig „unierte“ Kirchen genannt. Sie stehen in Liturgie, Theologie, Spiritualität und Verfassung in ostkirchlicher Tradition, haben sich aber im Lauf der Kirchengeschichte wieder mit der Kirche von Rom vereint. Sie sind untereinander und mit der römisch-katholischen Kirche in voller Kirchengemeinschaft.

Ihre Gläubigen sind Katholiken. Sie können am sakramentalen und nichtsakramentalen Leben unserer Gemeinden uneingeschränkt teilnehmen und wir an ihrem. Es sind keine Gäste, sondern Angehörige der eigenen Kirche.

Es gibt 23 solcher Kirchen eigenen Rechts. Zusammen mit der lateinischen Kirche bilden sie die katholische Kirche. Ihr Kirchenrecht ist nicht der lateinische Codex (CIC), sondern der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO). Das ist bei Taufe, Firmung und Trauung zu beachten.

Alexandrinische Tradition

  • Koptisch-Katholische Kirche
  • Äthiopisch-Katholische Kirche
  • Eritreisch-Katholische Kirche

Westsyrisch-antiochenische Tradition

  • Syrisch-Katholische Kirche
  • Maronitische Kirche – Libanon. Ohne nichtkatholisches Gegenüber, sie war nie getrennt
  • Syro-Malankarische Kirche – Südindien

Armenische Tradition

  • Armenisch-Katholische Kirche

Ostsyrisch-chaldäische Tradition

  • Chaldäisch-Katholische Kirche – Irak. Die größte christliche Gemeinschaft des Landes
  • Syro-Malabarische Kirche – Südindien. Nach Zahl der Gläubigen die zweitgrößte katholische Ostkirche

Byzantinische Tradition

  • Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche – die größte katholische Ostkirche
  • Melkitische Griechisch-Katholische Kirche – Syrien, Libanon, Palästina
  • Ruthenische Kirche
  • Rumänische Griechisch-Katholische Kirche
  • Slowakische Griechisch-Katholische Kirche
  • Ungarische Griechisch-Katholische Kirche
  • Griechisch-Katholische Kirche in Griechenland
  • Bulgarische Griechisch-Katholische Kirche
  • Kirche von Križevci – Kroatien, Serbien, Montenegro
  • Makedonische Griechisch-Katholische Kirche
  • Albanische Griechisch-Katholische Kirche
  • Belarussische Griechisch-Katholische Kirche
  • Russische Griechisch-Katholische Kirche
  • Italo-Albanische Kirche – Süditalien und Sizilien; ebenfalls nie getrennt

In Deutschland trifft man vor allem Gläubige der chaldäisch-katholischen, syrisch-katholischen, maronitischen, melkitischen, koptisch-katholischen, ukrainisch-griechisch-katholischen sowie der äthiopisch- und eritreisch-katholischen Kirche. Mehrere dieser Kirchen haben in Deutschland eigene Seelsorgestellen oder Exarchate. Für die ukrainischen Gläubigen besteht ein eigenes Apostolisches Exarchat mit Sitz in München.

In unserer Region: Die ukrainische griechisch-katholische Seelsorge für Mannheim, Kaiserslautern, Saarbrücken, Trier und Koblenz.

Gemeinde in der Nähe finden: Das Verzeichnis ostkirchlicher Gemeinden in Deutschland führt Gemeinden aller hier genannten Kirchen mit Kartensuche.

Christliche Flüchtlinge

Schätzungen zufolge gehören von den Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, 10 bis 20 % einer östlichen Kirche an. Das bedeutet, dass allein 2015 bis zu 200.000 christliche Flüchtlinge in unserem Land Schutz oder eine neue Heimat gesucht haben.

Ihr kultureller Hintergrund und die Art und Weise, wie sie ihren christlichen Glauben leben und feiern, erscheinen uns fremd. Dennoch sind wir durch den Glauben an Jesus Christus und die eine Taufe zutiefst mit ihnen verbunden. Im Verständnis der Kirche, des Amtes und der Sakramente sind die grundsätzlichen Übereinstimmungen größer als mit den reformatorischen Kirchen. Aufgrund dessen sind wir in besonderer Weise zur ökumenischen Zusammenarbeit mit unseren Schwestern und Brüder aus dem Orient aufgerufen.

Die meisten Kirchen des Ostens haben in Deutschland keine flächendeckende Präsenz. Die Wege zu einem Gotteshaus bzw. einem Priester der eigenen Kirche sind oft unüberwindbar. Umso wichtiger ist es, dass wir unseren Glaubensgeschwistern alle seelsorglichen und praktischen Hilfen zukommen lassen, damit sie hier eine neue kirchliche Heimat finden, in der sie ihren Glauben leben und feiern können.
 

2007 haben elf Mitgliedskirchen der ACK Deutschland in der sogenannten Magdeburger Tauferklärung eine formelle Vereinbarung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet. Zu den Unterzeichnern gehören alle orthodoxen Kirchen sowie die Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland und die Äthiopisch-Orthodoxe Kirche. Einige orientalische Kirchen konnten sich aufgrund ihres Taufverständnisses dieser Erklärung nicht anschließen. Die katholische Kirche erkennt jedoch die Taufe in allen orientalischen Kirchen als gültig an, da sie durch das Übergießen/Untertauchen mit Wasser und auf den Namen des dreifaltigen Gottes erfolgt.

Es ist ein Zeichen der Verbundenheit im Glauben, wenn Christen aus dem Orient zur Teilnahme an katholischen Gottesdiensten eingeladen werden, vor allem dann, wenn für sie die Mitfeier eines Gottesdienstes der eigenen Kirche bzw. des eigenen Ritus nicht, selten oder nur unter großen Anstrengungen möglich ist.

Um das Mitfeiern zu erleichtern, sollten nach Möglichkeit die wichtigsten Texte in der Muttersprache der mitfeiernden Gäste bereitgestellt werden. Materialien und Vorlagen dafür finden Sie unter: http://www.liturgie.de/liturgie/index.php?bereich=publikationen&datei=pub/oP/Flucht

Wenn es zu einem bestimmten Anlass sinnvoll erscheint, können einzelne liturgische Texte (Lesungen, Fürbitten) der Messfeier auch von Angehörigen anderer Kirchen in ihrer Muttersprache vorgetragen werden.

Wenn Eltern, die einer orientalischen Kirche angehören, um die Taufe ihres Kindes bitten, ist in einem Gespräch zu klären, in welche Konfession sie ihr Kind taufen lassen wollen. Sollten Eltern nur auf der Suche nach einem Priester sein, der ihr Kind in ihrer ostkirchlichen Konfession tauft, sollte der Kontakt zu einem Priester ihrer eigenen Kirche vermittelt werden. Nur wenn das nicht möglich ist, darf der katholische Priester die Taufe gleichsam vertretungsweise spenden. In diesem Fall wird das Kind durch die Taufe in die von den Eltern bestimmte Konfession aufgenommen. Auch die Taufe eines Angehörigen einer unierten Kirche sollte grundsätzlich durch einen Amtsträger seiner Kirche erfolgen.

In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass der Rituswechsel eines Jugendlichen oder Erwachsenen, der einer katholischen Ostkirche angehört, zum lateinischen bzw. römisch-katholischen Ritus grundsätzlich verboten ist. Nur in Ausnahmefällen und nur nach Genehmigung durch die zuständigen Stellen in Rom (also weder durch das Pfarramt noch durch das Bistum) ist ein solcher Rituswechsel möglich.

Angehörige einer unierten Kirche können in der römisch-katholischen Kirche die Eucharistie, Buße und Krankensalbung ohne Einschränkungen empfangen.

Hinsichtlich orientalischer Christen regelt das katholische Kirchenrecht: "Katholische Spender spenden erlaubt die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung Angehörigen orientalischer Kirchen ..., wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind" (c. 844 § 3 CIC).

Zu beachten ist aber, dass bei den Ostkirchen eine sehr enge Verbindung zwischen Eucharistie- und Kirchengemeinschaft besteht. Deshalb ist zu respektieren, dass orientalische Christinnen und Christen in der Regel nicht von sich aus um den Empfang der Eucharistie in einem katholischen Gottesdienst bitten. Ebenso ist es katholischen Christinnen und Christen grundsätzlich nicht erlaubt, in orientalischen Gottesdiensten die Eucharistie zu empfangen. Eine Ausnahme bildet die syrisch-orthodoxe Kirche, die 1984 mit der römisch-katholischen Kirche eine formelle Vereinbarung über die wechselseitige Zulassung zu den Sakramenten getroffen hat.

Eine Interzelebration, d.h. eine gemeinsame Feier der Eucharistie eines katholischen und eines orientalischen Priesters, ist nicht möglich.

Bei der Trauung einer/eines Katholikin/Katholiken mit einem Angehörigen einer orientalischen oder unierten Kirche soll grundsätzlich ein Priester dieser Kirche in die Feier einbezogen werden. Denn nach dem Verständnis der Ostkirchen steht nicht der Konsens der Brautleute im Mittelpunkt einer Trauung, sondern der Segen des Priesters. Es empfiehlt sich deshalb, dass der katholische Amtsträger den Konsens der Brautleute erfragt und der Priester der anderen Kirche den Segen über das Brautpaar spricht. Auch bei einer rein katholischen Trauungsfeier ist darauf zu achten, dass der priesterliche Segen über die Neuvermählten nicht unterbleibt.

Ähnliches wie für die Sakramente gilt auch für die Begräbnisfeier. Wenn ein Mitglied einer orientalischen oder unierten Kirche stirbt, sollte zunächst versucht werden, einen Priester seiner Konfession zu erreichen. Nur, wenn das nicht möglich ist und die Angehörigen das wünschen, kann ein katholischer Amtsträger die/den Verstorbene/n beerdigen.

In der Regel werden in den Ostkirchen (sowohl in den unierten Kirchen als auch in den übrigen Ostkirchen) Taufe, Firmung und Eucharistie in einer einzigen Feier, meist im Kleinkindalter, gespendet. Das schließt nicht aus, dass Kinder und Jugendliche, die einer Ostkirche angehören, an der Erstkommunion- und Firmkatechese einer katholischen Pfarrei teilnehmen, wenn sie bzw. ihre Eltern das wünschen. So können sie selbst bekräftigen und vertiefen, was ihre Eltern bei der Taufe/Initiation für sie erbeten haben.

Hinsichtlich der Firmung ist zu beachten, dass dieses Sakrament nur einmal empfangen werden kann. Dennoch kann es sinnvoll sein, dass ein bereits im Kleinkindalter gefirmter Jugendlicher / junger Erwachsener einer Ostkirche auf eigenen Wunsch an der Firmkatechese einer katholischen Pfarrei teilnimmt. Bei der Firmung selbst ist der Firmspender eigens darauf hinzuweisen. Anstelle der Chrisamsalbung spricht er sodann der/dem Betreffenden, die/der zusammen mit den Firmlingen vortritt, einen besonderen Segen zu, nachdem diese/dieser zuvor mit allen sein Taufversprechen erneuert hat.

Im Gebiet des Bistums Speyer wird nur an wenigen Schulen orthodoxer Religionsunterricht erteilt. Kinder und Jugendliche, die einer orientalischen Kirche angehören, nehmen deshalb meist am katholischen Religionsunterricht teil. Die Schülerinnen und Schüler tun dies in Absprache mit dem Religionslehrer / der Religionslehrerin des katholischen Religionsunterrichts. Bei Schülern unter 14 Jahren in Rheinland-Pfalz und unter 18 Jahren im Saarland sind die Eltern mündige Vertreter ihres Kindes. Ansprechpartner/in ist der/die jeweilige Religionslehrer/Religionslehrerin vor Ort.

Kinder und Jugendliche, die einer unierten Kirche angehören, sind - wie alle katholischen Schülerinnen und Schüler - grundsätzlich zur Teilnahme am katholischen Religionsunterricht verpflichtet.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Bischöfliches Ordinariat - Hauptabteilung Schulen, Hochschulen und Bildung
Abteilung Religionsunterricht und Schule 2
E-Mail: irina.kreusch@bistum-speyer.de
Tel: 06232 102 217

Materialien und Informationen zum Thema "Flüchtlinge und Schule" finden Sie hier.

Im Allgemeinen sind katholische Gotteshäuser dem katholischen Gottesdienst vorbehalten. Demzufolge können Gottesdienste einer unierten Kirche ohne Einschränkungen in einer katholischen Kirche gefeiert werden.

Wenn Priester bzw. Gemeinden, die einer anderen Kirche angehören, keinen Ort und auch nicht die notwendige Ausstattung haben, um Gottesdienste würdig zu feiern, kann ihnen erlaubt werden, eine katholische Kirche oder ein katholisches Gebäude zu benutzen und auch die notwendige Ausstattung zu entleihen. Ebenso kann ihnen die Erlaubnis gegeben werden, auf katholischen Friedhöfen zu beerdigen oder dort Gottesdienste zu halten.

Die meisten orientalischen Kirchen in Deutschland haben keinen eigenen Ort für die Feier ihrer Gottesdienste. Es ist deshalb ein schönes Zeichen der Gastfreundschaft, wenn eine katholische Pfarrei ihre Kirche den Angehörigen einer Ostkirche für Gottesdienste überlässt und sie ggf. bei der Kontaktaufnahme zu einem Priester ihrer Kirche unterstützt. Wenn es gewünscht wird, sollte für eine anschließende Begegnung auch das Pfarrheim oder ein anderes passendes Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Bei der Frage nach evtl. Gebühren für die Nutzung soll auf die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten der Gäste Rücksicht genommen werden.