Prävention: Sexuelle Gewalt verhindern
Das Erweiterte Führungszeugnis als kleines Instrument
Seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle hat die katholische Kirche ihre Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt intensiviert und in vielen Bereichen neu aufgestellt.
Die „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ legt fest, dass „die Prävention integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ sein muss. Außerdem setzt sie sich zum Ziel Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Geiste des Evangeliums und auf der Basis des Christlichen Menschenbildes einen sicheren Lern- und Lebensraum zu bieten.
Dazu gehört als rechtlicher Mindeststandard auch das Erweiterte Führungszeugnis, das alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Minderjährige oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene betreuen, erziehen, ausbilden oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben, verpflichtend vorlegen müssen.
§ 2 des im Oberhirtlichen Verordnungsblatt für das Bistum Speyer (4/2014) veröffentlichen Gesetzes besagt, dass Personen, die wegen einer in § 72a des 8. Buches des Sozialgesetzbuches aufgezählten Straftat vorbestraft sind, nicht in der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt werden dürfen. Dies gilt für alle Personen, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätig sind. Daher sind auch ehrenamtlich Engagierte in der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verpflichtet, ein Erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Somit sind viele Frauen und Männer – junge und alte – davon betroffen, z.B.:
- die Katechetinnen bzw. Katecheten der Erstkommunion- und Firmvorbereitung,
- die Gruppenleiter/innen bei der Sternsingeraktion,
- die Betreuer/innen bei Kinderfreizeiten,
- die Sakristanin bzw. der Sakristan,
- das Team der Pfarrbücherei,
- die Leiterin bzw. der Leiter eines Kinderchores.
Der Träger der jeweiligen Maßnahme (Pfarrei, Gemeinde, Verband) ist verpflichtet, das Erweiterte Führungszeugnis bei den entsprechenden Personen einzufordern.
Näheres dazu finden Sie unter: www.bistum-speyer.de/rat-und-hilfe/hilfe-bei-sexuellem-missbrauch/
Kontakt
Koordinationsstelle Prävention sexualisierte Gewalt
Kleine Pfaffengasse 16
67346 Speyer
06232/102-511
E-Mail: praevention@bistum-speyer.de
Präventionsbeauftragte:
Christine Lormes
Tel. 0151-14879699
E-Mail: christine.lormes@bistum-speyer.de