Donnerstag, 10. Februar 2022

Frauenförderung und Strategieprozess im Fokus

 

Diözesanversammlung tagt am 19. Februar – Antrag auf paritätisch besetze Doppelspitze für Bischöfliches Ordinariat und Pastoralseminar

Speyer. Am Samstag, den 19. Februar, tagt die Diözesanversammlung, das synodale Gremium im Bistum Speyer. Im Mittelpunkt der Beratungen stehen ein Antrag zur Frauenförderung und der Strategieprozess des Bistums.

„Der Antrag zur Frauenförderung sieht die paritätische Besetzung von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen im Bistum Speyer vor“, erläutert Gabriele Kemper, die Vorsitzende der Diözesanversammlung. Der Antrag ist für sie „ein wichtiger Schritt für mehr Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern und um in der Gegenwart anzukommen.“ Gestellt wird der Antrag von sieben Mitgliedern der Diözesanversammlung. „Zur Verwirklichung der Bistumsvision gehört, auf allen Ebenen der Kirche Geschlechtergerechtigkeit Schritt für Schritt Wirklichkeit werden zu lassen“, schreiben die Antragsteller/innen zu ihrer Motivation. Der Antrag zielt darauf ab, dass sich das Bistum Speyer zur Erreichung einer Frauenquote von mindestens 35 Prozent auf den Leitungsebenen des Bischöflichen Ordinariats, der Regionalverwaltungen und der Pfarreien bis zum Jahr 2030 verpflichtet. Für das Bischöfliche Ordinariat und das Pastoralseminar soll zudem eine paritätisch besetzte Doppelspitze gebildet werden, heißt es im Antrag. Er sieht zugleich die Bildung eines Ausschusses der Diözesanversammlung zur Umsetzung der Frauenquote und die Einrichtung einer Personalstelle für eine/n Gleichstellungsbeauftragte/n vor.

Zweites Schwerpunktthema der Beratungen ist der Strategieprozess des Bistums. „Wir wollen über die Kriterien beraten, die auf der Grundlage unserer Vision entwickelt wurden und die als Basis für den Strategieprozess dienen sollen“, erklärt Gabriele Kemper. Die Bistumsvision soll auf diesem Weg dazu beitragen, „die pastorale Arbeit im Bistum – trotzt gewaltiger Einsparungen – neu zu denken“. Neben den Kriterien wird auch die Bewertungs- und Entscheidungsmethode bezüglich der Handlungsfelder und Projekte vorgestellt.

Weitere Themen der Diözesanversammlung sind ein Bericht auf der Arbeitsgruppe „Weltsynode“, die Entsendung von Mitliedern der Diözesanversammlung in den Hauptausschuss, den Diözesansteuerrat und die Schiedsstelle sowie die Bildung von drei Ausschüssen der Diözesanversammlung zu den Themen Ehrenamt, Klimagerechtigkeit und Umsetzung der Bistumsvision.

Die Diözesanversammlung hat die Aufgabe, die Themen und Anliegen der verschiedenen diözesanen Gremien zusammenzuführen und den Bischof zu beraten. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Allgemeinen Geistlichen Rates, des Priesterrates und des Katholikenrates sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ständigen Diakone, der Pastoral- und Gemeindereferent/innen, der Ordensleute, des Diözesansteuerrates und des Caritasverbandes sowie hinzugewählten Mitgliedern. Aktuell gehören der Diözesanversammlung 114 stimmberechtigte Mitglieder an. Im Sinn des Kirchenrechts nimmt die Diözesanversammlung zugleich die Aufgaben eines Diözesanpastoralrates für das Bistum Speyer wahr.

Die Diözesanversammlung beginnt um 9 Uhr und dauert bis 17 Uhr. Sie tagt öffentlich. Wer Interesse daran hat, an der Diözesanversammlung teilzunehmen, ist eingeladen, sich unter der Adresse dioezesanversammlung@bistum-speyer.de anzumelden. Der Link zur Videokonferenz wird dann zugeschickt.

Weitere Informationen zur Diözesanversammlung:

https://www.bistum-speyer.de/bistum/aufbau/raetekommissionen/dioezesanversammlung