Montag, 23. April 2018
Frei für Bildung – 25 Jahre Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz

Helga Seelbach (Landjugendakademie Altenkirchen), Thomas Sartingen (Katholische Erwachsenenbildung Diözese Speyer), Prof. Dr. Konrad Wolf (Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz), Karola Büchel (Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz e.V.) und Silke Scheidel (Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft) beim Start der Kampagne am 12. April in Mainz.
Die konfessionellen Bildungsträger im Land starten Initiative „Frei für Bildung“
Mainz/Speyer. Das Bildungsfreistellungsgesetz in Rheinland Pfalz feiert 25.Geburtstag. Berufstätige haben das Recht auf zehn Tage Bildungsfreistellung in einem Zeitraum von zwei Jahren. Zusätzlich zur Gratulation haben sich die konfessionellen Träger der Erwachsenenbildung im Land etwas Besonderes einfallen lassen.
Die Initiative „Frei für Bildung“ weist auf dieses Recht mit YouTube-Film, Postkarten und weiterem Infomaterial zum selbst Nutzen und Weitergeben hin und ermutigt Erwerbstätige, aktiv zu werden und die Chancen zur beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung zu ergreifen.
Es geht nicht nur um das Freisein von Arbeit, sondern um praktische Angebote, bei denen es neben fachlicher auch um soziale Kompetenzen geht. „Das Ziel der Bildungsfreistellung ist - vor allem für uns als konfessionelle Träger - nicht nur das unmittelbar verwertbare Wissen. Wir sehen den Wert von Bildung in der Orientierung in gesellschaftlich herausfordernden Zeiten, bei der Wertebildung, bei der interkulturellen Öffnung und dem Erwerb von Entscheidungskompetenz“, betonten Silke Scheidel (Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft) und Thomas Sartingen (Katholische Erwachsenenbildung Diözese Speyer) bei der Vorstellung der Initiative, der auch Minister Wolf beiwohnte.
Helga Seelbach (Landjugendakademie Altenkirchen) und Karola Büchel (Evangelische Landesar-beitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz e.V.) tragen die Initiative mit: „Wir wollen das Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die vom Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur anerkannten Bildungsveranstaltungen noch deutlicher ins öffentlichen Bewusstsein bringen, damit möglichst viele Menschen dieses Recht nicht nur kennen, sondern auch für sich selbst nutzen.“ Die Bedeutung des 1993 in Kraft getretenen Bildungsfreistellungsgesetzes für berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung ist beispielsweise mit den Herausforderungen im Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf über die Jahre deutlich gewachsen.
Materialien und weitere Informationen - sowohl für Entscheidungsträger wie auch Interessente an Bil-dungsfreistellung - erhält man unter:
Text/Foto: Kath. Erwachsenenbildung