Montag, 02. November 2020

Diözesanversammlung tagt erstmals am 14. November

Aufgrund der Coroan-Beschränkungen findet die erste Diözesan-Versammlung in Form einer Videokonferenz statt. 

Wahlen sowie Beratung über Visionsprozess und pastorale Schwerpunkte / Aufgrund steigender Corona-Fallzahlen Treffen in Form einer Videokonferenz

Am Samstag, den 14. November, tritt erstmals die Diözesanversammlung des Bistums Speyer zusammen. Auf der Tagesordnung stehen die Wahl einer oder eines Vorsitzenden sowie der Mitglieder des Vorstandes und des Hauptausschusses der Diözesanversammlung. Inhaltlich befasst sich die Diözesanversammlung bei ihrem ersten Treffen, das Corona-bedingt in Form einer Videokonferenz stattfindet, mit den ersten Ergebnissen des Visionsprozesses SEGENSORTE sowie den pastoralen Schwerpunkten im Blick auf die rückläufigen finanziellen Mittel. Die Mitglieder werden außerdem über den ökumenischen Prozess „zusammen_wachsen“ und das geplante Leitungsmodell der Pfarrei Heilig Kreuz in Homburg informiert. Die Versammlung beginnt um 9 Uhr. Der Abschluss ist auf 16 Uhr angesetzt.

„Nachdem in den letzten Tagen die Risikogebiete auch die Pfalz und die Saarpfalz erreichen, haben wir uns entschlossen, von einem realen Treffen Abstand zu nehmen“, schreibt Generalvikar Andreas Sturm in seiner Einladung an die rund 120 Mitglieder der Diözesanversammlung. „Nach Rücksprache mit dem Vorstand des Katholikenrats und des Priesterrats waren wir uns aber einig, dass es auf jeden Fall ein Treffen braucht – jetzt eben digital.“ Aufgrund der technischen Rahmenbedingungen wurde die Tagesordnung daher auf die wichtigsten Themen reduziert. Bei den Wahlen werden nur die Listen der Kandidatinnen und Kandidaten erstellt. Die Wahl findet als Briefwahl nach der Versammlung statt.

Die Diözesanversammlung löst die Diözesanen Foren ab und hat die Aufgabe, die Themen und Anliegen der verschiedenen diözesanen Gremien zusammenzuführen und den Bischof zu beraten. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Allgemeinen Geistlichen Rates, des Priesterrates und des Katholikenrates sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ständigen Diakone, der Pastoral- und Gemeindereferent/innen, der Ordensleute, des Diözesansteuerrates und des Caritasverbandes. Die Diözesanversammlung kann weitere Mitglieder hinzuwählen. Auch der Bischof kann zusätzliche Mitglieder berufen. Im Sinn des Kirchenrechts nimmt die Diözesanversammlung die Aufgaben eines Diözesanpastoralrates für das Bistum Speyer wahr.