Mittwoch, 24. März 2021
Alle Kandidatinnen und Kandidaten ohne erforderliche Mehrheit
Für die Hinzuwahl zur Diözesanversammlung hatten sich 21 Frauen und Männer zur Wahl gestellt – Vorsitzende Gabriele Kemper: „Geschäftsordnung soll überarbeitet werden“
Speyer. Bei der Hinzuwahl von Mitgliedern zur Diözesanversammlung hat keine der 21 Kandidatinnen und Kandidaten die erforderliche Mehrheit erreicht. „Eine Hinzuwahl von Mitgliedern zur Diözesanversammlung ist damit nicht erfolgt“, stellt Dr. Christian Huber, Direktor für Kirchenrecht und Vorsitzender des Wahlausschusses, fest.
Bis zum Ablauf der Wahlfrist hatten 96 von 108 wahlberechtigten Mitgliedern der Diözesanversammlung ihre Stimme abgegeben. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 89 Prozent. „Zur Wahl wäre die Mehrheit der Stimmen der an der Wahl teilnehmenden Wahlberechtigten erforderlich gewesen, also 49 Stimmen. Diese Stimmenzahl wurde von keiner der 21 Kandidatinnen und Kandidaten erreicht“, erklärt Huber.
Wie geht es nun weiter? „Der Hauptausschuss der Diözesanversammlung hat sich in seiner Sitzung Mitte März entschieden, den Wahlvorgang zu beenden“, teilt Gabriele Kemper, die Vorsitzende der Diözesanversammlung, mit. Die Geschäftsordnung sehe keinen weiteren Wahlgang vor. Bisher arbeitet die Diözesanversammlung auf der Grundlage einer durch den Bischof in Kraft gesetzten vorläufigen Geschäftsordnung. Sie soll nun überarbeitet werden. „Das genaue Vorgehen werden wir im Vorstand besprechen“, so Kemper. Die Entscheidung über die überarbeitete Geschäftsordnung soll bei einer weiteren Vollversammlung getroffen werden.
Die Diözesanversammlung hat die Aufgabe, die Themen und Anliegen der verschiedenen diözesanen Gremien zusammenzuführen und den Bischof zu beraten. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Allgemeinen Geistlichen Rates, des Priesterrates und des Katholikenrates sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ständigen Diakone, der Pastoral- und Gemeindereferent/innen, der Ordensleute, des Diözesansteuerrates und des Caritasverbandes. Im Sinn des Kirchenrechts nimmt die Diözesanversammlung die Aufgaben eines Diözesanpastoralrates für das Bistum Speyer wahr.
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