Mittwoch, 06. November 2019
Follow-Up für Ethikberater aus Medizin und Pflege
Veranstaltung im Heinrich Pesch Haus zum Thema Einwilligungsfähigkeit am 14. November
Ludwigshafen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, aber auch in der ambulanten Versorgung gewinnt die Ethikberatung mehr und mehr an Bedeutung und erfreulicherweise nimmt auch die Zahl der qualifizierten Ethikberaterinnen und Ethikberater zu.
Da die ethischen Fragestellungen im medizinischen und pflegerischen Alltag sehr unterschiedlich und komplex sind, ist es notwendig, dass die Ethikberater ihr Wissen aktuell halten bzw. erweitern und sich immer wieder neu auch mit spezifischen Fallkonstellationen auseinandersetzen. Dazu lädt das Zentrum für Ethik, Führung und Organisationsentwicklung im Gesundheitswesen (zefog) am 14. November ( 9.30 bis 17 Uhr) zu einer ganztägigen Veranstaltung ein. Dr. iur. Tanja Henking, Professorin für Gesundheitsrecht, Medizinrecht und Strafrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt und der Palliativmediziner Prviatdozent Dr. Matthias Schuler werden rechtliche, ethische und medizinische Aspekte des Themas „Einwilligungsfähigkeit“ thematisieren. Denn ein Mensch, der sich selbst verbal nicht mehr äußern kann, hat genau so Recht darauf, dass sein Wille respektiert wird, wie jede/r Andere.
Die Veranstaltung findet im Heinrich Pesch Haus, Frankenthaler Straße 229 in Ludwigshafen statt und kostet 195 Euro inklusive Verpflegung. Anmeldung telefonisch unter 0621 5999-175 oder per Mail an Anmeldung@zefog.de.
Mehr Informationen im Internet unter www.zefog.de
Text/Foto: HPH