Donnerstag, 04. April 2019
Talk im Kloster zur Neuregelung der Organspende
Gesprächs- und Diskussionsabend am 10. April in Neustadt
Neustadt. Das Kloster Neustadt lädt am 10. April, 19 Uhr, wieder zum Mittwochsgespräch ein. Thema des Gesprächs- und Diskussionsabends ist die Gesetzliche zur Neuregelung der Organspende
In der aktuellen Diskussion geht es vor allem um zwei Vorschläge, wie die Organspende in Deutschland gesetzlich neu geregelt werden könnte: Bei der „doppelten Widerspruchslösung“ gilt jeder hirntote erwachsene Mensch als potenzieller Organspender, sofern er dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat; den Widerspruch können im Todesfall auch nächste Angehörige stellvertretend geltend machen. Ein anderes Modell möchte die bestehende Zustimmungslösung im Prinzip beibehalten und plädiert für ein bundesweites Register, in das sich Spendenwillige eintragen lassen können.
Neben Fragen des Menschenbildes allgemein und der (freien) Selbstbestimmung im Besonderen beeinflussen zuweilen religiöse Überlegungen und die Debatte um den Todeszeitpunkt die Haltung zur Organspende.
Im Kontext der vorgelegten Gesetzesentwürfe sollen im Mittwochsgespräch wesentliche Facetten des Themas diskutiert werden.
Der Kostenbeitrag beträgt 5,- €; Um vorherige Anmeldung bis 08.04.2019 wird gebeten.Tel. 06321-8750 oder per E-Mail: info@kloster-neustadt.de.
Text: Kloster Neustadt/Foto: Stock Adobe