Donnerstag, 06. Oktober 2022

Christian Huber in den Ruhestand verabschiedet

Kanzleidirektor Wolfgang Jochim (rechts) überreichte Dr. Christian Huber die Dankurkunde des Bischofs. 

Rund 35 Jahre für das Bistum Speyer tätig

Speyer. Im Rahmen einer Feierstunde im Speyerer Priesterseminar wurde Dr. Christian Huber, Leiter der Abteilung Kirchenrecht, in den Ruhestand verabschiedet. Der 63-jährige promovierte Diplom-Theologe und Kirchenjurist war fast 35 Jahre für das Bistum Speyer tätig, davon die letzten 20 Jahre als Leiter der Abteilung „Kirchliches Recht“.

Begonnen hatte der Berufsweg des gebürtigen Bayern im Bistum am 1. September 1983 als „Pastoralassistenten-Anwärter“, nach Abschluss eines Diplom-Theologiestudiums in Eichstätt und Innsbruck. Im Anschluss an ein Zusatzstudium am kanonischen Institut München wurde Huber im März 1987 als Diplom-Theologe bei der Diözese Speyer angestellt und war im Bischöflichen Offizialat tätig. Im September 1991 erfolgte seine Ernennung zum persönlichen Referenten des damaligen Generalvikars Hugo Büchler. Auch für dessen Nachfolger Josef Damian Szuba war er als Referent tätig, bis der ihm im Jahr 2002 die Leitung der Abteilung „Kirchliches Recht“ übertrug. Im September 2009 wurde Huber zusätzlich zum Dozenten für Kirchenrecht am Priesterseminar St. German ernannt.

Mit welchen konkreten Aufgaben Christian Huber im Laufe seiner Tätigkeit für das Bistum zu tun hatte, beschrieb Wolfgang Jochim, Kanzleidirektor und Leiter der Hauptabteilung Zentrale Dienste, in seiner Ansprache. Ob die mit „Gemeindepastoral 2015“ verbundenen Strukturreformen oder das Erproben neuer Leitungsmodelle für Pfarreien „alle diese Veränderungen mussten und müssen natürlich kirchenrechtlich begleitet werden“, so Jochim. Viele bischöfliche Gesetze, Verordnungen und Dekrete stammten „aus der Feder“ Hubers. „Du bist jedoch nicht nur derjenige gewesen, der Gesetze und Verordnungen mit entwickelt hat, sondern bist nicht selten um Rat gebeten worden, wie diese ausgelegt und gelebt werden sollten.“

Die kirchenrechtliche Expertise von Huber sei bei den Pfarrgremienwahlen ebenso gefragt und geschätzt gewesen wie an vielen anderen Stellen, so bei seiner Arbeit als Mitglied des Vermögensausschusses, als Ehebandverteidiger, Geschäftsführer der MAVO-Einigungsstelle und des KODA-Vermittlungsausschusses, als Mitglied im Stiftungsrat der Heinrich-Kimmle-Stiftung oder als Dozent am Priesterseminar. „In vielen Arbeitsgruppen hast Du durch Deine konstruktive Mitarbeit vieles bewegt und auch modernisiert“, würdigte Jochim das Engagement Hubers. „Immer wieder hast Du auch versucht, eingefahrene Abläufe und Formulare den neuen technischen Möglichkeiten und inzwischen zur Verfügung stehenden Computerprogrammen anzupassen. Vor allem die Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekretäre sind Dir dafür, aber auch für Deine kompetente Beratung bei vielen ihrer Fragen, die vielen Fortbildungsveranstaltungen und die Aktualisierung und Digitalisierung des ‚Handbuchs für das Pfarrbüro‘ sehr dankbar.“

Dazu gekommen sei das „Tagesgeschäft“ eines Verwaltungskanonisten, darunter die Bearbeitung von Wiederaufnahmen oder Dispensen für eine katholische Eheschließung, die oft erst kurz vor der jeweiligen Eheschließung beantragt und deshalb unter großem Zeitdruck bearbeitet werden mussten. Und – als weitere Aufgabe – die Redaktion des Amtsblattes des Bistums, des „Oberhirtlichen Verordnungsblattes“ (OVB), das Huber 19 Jahre lang redaktionell betreute.

„Du hast an vielen Stellen gewirkt, unterstützt und damit auch Deine Spuren hinterlassen“, zeigte sich Jochim dankbar für das Engagement Hubers und die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit. Als Anerkennung für seine Dienste überreichte er Huber die Dankurkunde des Bischofs.

Als Regens des Priesterseminars dankte Generalvikar Markus Magin Huber für seinen Einsatz als Dozent im Seminar. Er habe Huber als jemanden erlebt, „der nicht nur versucht dem Recht zum Recht zu verhelfen, sondern aus dem Recht das Richtige zu tun“. Er habe den Studierenden immer wichtige Impulse dazu gegeben, das Recht richtig zu interpretieren, es so in der Praxis anzuwenden, das es hilfreich ist.

Offizial Dr. Georg Müller lobte in seinem Grußwort auch im Namen des ehemaligen Offizials Dr. Norbert Weis, die Arbeit von Christian Huber. Seine Fachkenntnis sei immer auch in den Pfarreien geschätzt worden, vor allem wenn es um kirchenrechtlichen Fragen ging:  „Man wusste, an wen man sich wenden konnte, um eine kompetente und freundliche Antwort zu bekommen.“

Er habe immer versucht das Kirchenrecht als nützlichen Rahmen für die Aufgaben in Seelsorge und Verwaltung zu vermitteln, nannte Huber in seiner Abschiedsrede eines seiner beruflichen Ziele. Vieles sei Routine gewesen, aber es habe immer wieder interessante Projekte gegeben, zum Beispiel wenn es um Strukturveränderungen im Bistum ging. „Es war oft schwierig, aber es hat Spaß gemacht“. Auf die vielen Jahre seiner Tätigkeit für das Bistum blicke er mit Dankbarkeit zurück, so der Vater zweier erwachsener Kinder, der mit seiner Frau in Speyer lebt.

Die Nachfolgerin von Dr. Huber wird im November ihr Amt antreten.

Für die musikalische Umrahmung der Feier, an der zahlreiche Kolleginnen und Kollegen von Christian Huber aus verschiedenen Abteilungen des Ordinariates teilnahmen, sorgte am Klavier Martin Erhard, Leiter des Standortes Speyer des Bischöflichen Kirchenmusikalischen Institutes (BKI).

Fotos: Bistum Speyer

Regens und Generalvikar Markus Magin überreichte Huber ein Geschenk zum Abschied. 

Offizial Dr. Georg Müller dankte Huber für seinen Dienst im Offizialat.