Sonntag, 26. Februar 2023

Rund ums Wohngeld

Informationsveranstaltungen zum Thema Wohngeld bietet der Fachbereich Arbeitswelt im Bistum an. 

Informationsveranstaltungen des Fachbereichs Arbeitswelt in Pirmasens und Kirchheimbolanden

Pirmasens/Kirchheimbolanden. Das Thema „Wohngeld“ beschäftigt viele. Doch welche Leistung genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und wer kann sie wie beziehen? Diese und andere Fragen rund ums Wohngeld beantwortet je eine Expertin am Donnerstag, 2. März, in Pirmasens und am Donnerstag, 16. März, in Kirchheimbolanden. Beginn ist jeweils um 18 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Immer wieder hören Beschäftigte in sozialen Einrichtungen, bei der Caritas oder in den Sozialämtern, dass Transferleistungen des Staates nicht in Anspruch genommen werden. Warum? Weil viele Betroffene häufig nicht wissen, dass sie ihnen zustehen. Mit den Infoabenden will der Fachbereich Arbeitswelt im Bistum Speyer dazu beitragen, dass die Voraussetzungen und Anforderungen zum Bezug von Wohngeld bekannter werden. „Alle Interessierte können ganz unverbindlich vorbeikommen, erfahren, ob es sich für sie lohnt, einen Antrag zu stellen, ob sie Aussichten auf Wohngeld haben“, sagt Referent Andreas Welte. Vielleicht lasse sich bei den Veranstaltungen schon die eine oder andere Frage klären. Eine individuelle Beratung ist aus datenschutzrechtlichen und zeitlichen Gründen an diesen Abenden „natürlich nicht möglich“.

Zwei Vorträge sind geplant: Am Donnerstag, 2. März, wird Angela Lelle, Mitarbeiterin im Sozialamt Pirmasens, in der Familienbildungsstätte Pirmasens, Unterer Sommerwaldweg 44, zum Thema sprechen. Anmeldung bis 24. Februar bei der Familienbildungsstätte, Telefon 06331/2039715, E-Mail: info@fbs-pirmasens.de.

Beim zweiten Infoabend am Donnerstag, 16. März, referiert Judith Mattern-Denzer, Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Donnersbergkreis. Der Vortrag findet im Pfarrheim Heilige Anna, Neumayerstraße 5, Kirchheimbolanden statt. Anmeldung bis 10. März beim Fachbereich Arbeitswelt, Telefon 06232/102-316, E-Mail: elke.frey@bistum-speyer.de

Im Januar hat der Bund das Wohngeld um 190 Euro erhöht. Im Durchschnitt erhalten die Bezieher dieser Leistung jetzt 370 Euro im Monat. Zugute kommt sie Mietern und Eigentümern mit geringem Einkommen. Ausgeschlossen sind Personen, die bereits Transferleistungen erhalten wie Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Arbeitslosengeld II. Das Wohngeld ist bei der örtlichen Wohngeldbehörde zu beantragen. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum sowie nach dem Gesamteinkommen. Genaueres beim Vortrag oder bei der örtlichen Wohngeldbehörde.

Text: Fachbereich Arbeitswelt/Foto: pixabay