Samstag, 05. November 2022

Winterhilfen

 

Das Bistum Speyer und der Caritasverband der Diözese unterstützen gemeinsam Menschen, die durch die hohen Energiepreise in eine finanzielle Notlage geraten sind. Für diese Winterhilfe stellt das Bistum Speyer 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ab Januar 2023 können Betroffene über die Caritas-Zentren in Ludwigshafen, Speyer, Germersheim, Neustadt, Landau, Pirmasens, Kaiserslautern und Homburg sowie über die Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) in Landstuhl eine Nothilfe beantragen. Einen Teil des Sonderetats stellt das Bistum den Kirchengemeinden zur Verfügung, die eigene Hilfsprojekte damit finanzieren können und bei Bedarf über ihre Pfarrbüros auch gerne den Kontakt zu den Caritas-Zentren vermitteln.

Konkrete Hilfen
Die Berater der Allgemeinen Sozialberatung in den Caritas-Zentren klären in einem persönlichen Gespräch mit den Antragstellern welche Notlage vorliegt und beantragen dann die Mittel.

Die Anträge werden geprüft auf folgende Kriterien: Die Hilfebedürftigkeit ist durch einen Leistungsbescheid zum Beispiel des Jobcenters, eine Steuer- oder Gehaltsbescheinigung nachgewiesen. Außerdem muss geklärt werden, ob vorrangige gesetzlichen Leistungen beantragt werden können, und der Antrag muss Aussicht auf Erfolg haben, in dem Sinne, dass durch den Zuschuss oder die Übernahme der Schlussrechnung die Existenz des Haushaltes gesichert werden kann. Die private Vermögenssituation werde aber nicht geprüft.

Bei Haushalten im Leistungsbezug wie Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, aber auch bei Beziehern von Bafög oder Ausbildungsbeihilfe können die noch zu zahlenden Kosten aus der Schlussrechnung des Vermieters oder des Energieversorgers bis zur vollen Höhe übernommen werden. Bei Haushalten, die keine Sozialleistungen beziehen, können Energiekosten aus einer Schlussrechnung im Einzelfall in voller Höhe übernommen werden, wenn bestimmte Höchstgrenzen des Nettoeinkommens nicht überschreiten. Die Hilfen werden entweder auf das Konto der Antragsteller, oder direkt an den Energieversorger ausgezahlt. Das Geld aus dem Winterhilfefonds wird ausbezahlt bis zum 31. Dezember 2023.

Projekte in Kirchengemeinden
Die Kirchengemeinden im Bistum können gemeinsam mit der Caritas weitere Zeichen der Hoffnung zu setzen – etwa mit der Einladung zu warmen Mahlzeiten, zu Treffen in beheizten Gemeindezentren („Wärmeinseln“) oder durch Lebensmittel-Spenden. Für solche Hilfsprojekte können sie finanzielle Unterstützung beim Bistum beantragen.

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