Dienstag, 22. November 2022
"Ich werde die neue Grundordnung zeitnah in diözesanes Recht umsetzen"
Bischof Wiesemann zu der heutigen Entscheidung zur Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts
Würzburg/Speyer. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat heute mit der erforderlichen Mehrheit eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen. Sie löst die Grundordnung vom 27. April 2015 ab, die nach einigen Jahren einer Evaluation unterzogen wurde. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.
Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann nimmt in einem Statement zu dieser Entscheidung Stellung:
"Ich habe der neuen Grundordnung mit Überzeugung zugestimmt. Das gilt insbesondere für den grundlegenden Perspektivwechsel vom personenbezogenen Ansatz zum institutionenorientierten Ansatz. Damit unterliegt der Kernbereich privater Lebensführung fortan keiner rechtlichen Bewertung mehr.
Die neue Grundordnung leistet auf einem vielfach leidvollen und im Hinblick auf die sexuelle Orientierung als diskriminierend erfahrenen Hintergrund einen wesentlichen Beitrag für eine vielfältige und angstfreie Kirche. Damit wird ein wichtiger Handlungstext des Synodalen Weges konkret umgesetzt, was die Bedeutung des Synodalen Weges für die Erneuerung unserer Kirche unterstreicht.
Gleichzeitig ist der neue institutionenorientierte Ansatz im Hinblick auf die Ausgestaltung des katholischen Profils anspruchsvoll. Es bedarf der Weiterentwicklung einer christlichen Organisations- und Führungskultur, die die Verantwortung für die besondere Qualität kirchlicher Einrichtungen trägt. Alles kirchliche Leben soll Zeugnis gelebten Glaubens und gelebter christlicher Werte und Haltungen sein. Ich bin dankbar dafür, dass sich in unserer Diözese so viele hierfür leidenschaftlich engagieren.
Ich werde die neue Grundordnung zeitnah in diözesanes Recht umsetzen."
Hinweis:
Die beiden jetzt verabschiedeten Texte „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ und die „Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst“ vom 22. November 2022 findet man als PDF-Dateien im Internet unter www.dbk.de im Downloadbereich des VDD.