Verfahren zur Auflösung einer Ehe

Die Bedeutung der Sakramentalität der Ehe

Wenn zwei Partner heiraten, von denen wenigstens einer nicht getauft ist, kommt zwar ein gültiger Ehevertrag aber kein Ehesakrament zustande. Eine nichtsakramentale Ehe kann vom Papst aufgelöst werden, damit einer dieser Ehepartner einen Katholiken heiraten kann.

Der Verlauf eines Verfahrens zur Auflösung einer Ehe

Nach dem Scheitern einer nichtsakramentalen Ehe kann ein Ehepartner den Bischof darum bitten, in Rom die Auflösung der Ehe zu beantragen.

Dies geschieht in einem nicht-öffentlichen Verfahren beim Bischöflichen Offizialat mit Zeugenaussagen zum Verlauf der Ehe und zur Frage, warum keine Taufe erfolgte. Es muss schlüssig sein, dass die Taufe nicht gespendet wurde. Abschließend werden alle angefallenen Unterlagen nach Rom geschickt. Von da aus wird die Ehe aufgelöst.

Der Antragsteller muss in seinem Eingangsschreiben Beweismittel anbieten. Dies sind in der Regel seine eigene Aussage und Zeugen, die bereit sind sich zum Verlauf der Bekanntschaftszeit und der Ehe zu äußern und die berichten können, warum nicht getauft wurde. Der andere Ehepartner wird darüber informiert, dass die Auflösung der Ehe beantragt wird. Er wird gebeten, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Lehnt er das ab, so wird das Verfahren ohne ihn weitergeführt.

Es gibt keinen mündlichen Termin, bei dem die Ehepartner und die Zeugen gemeinsam erscheinen müssen. Alle Befragungen finden in Einzelgesprächen statt und werden schriftlich protokolliert. Es ist nicht vorgesehen, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.

Kosten des Verfahrens

Rom stellt dem Bistum Speyer Gebühren in Rechnung, die dann gegebenenfalls an den Antragsteller weiter geleitet werden.

Rechtsstellung der Kinder

Auch wenn eine nichtsakramentale Ehe aufgelöst wird, gelten die Kinder weiterhin als ehelich.