Ungültigkeit wegen Formfehler
Eine Ehe von zwei Katholiken wird kirchlich nicht anerkannt, wenn sie nicht kirchlich vor einem katholischen Geistlichen geheiratet haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Katholiken nur standesamtlich heiraten.
Wurde eine Ehe zwischen einem katholischen und einem evangelischen Partner in der evangelischen Kirche geschlossen, so braucht der katholischen Partner eine Ausnahmeerlaubnis vom Bischöflichen Ordinariat, damit die katholische Kirche diese Ehe als gültig anerkennt.
In diesen beiden Fällen ist die Ehe wegen des Nichteinhaltens der vorgeschriebenen kirchlichen Form ungültig, das heißt, sie bindet die Partner nicht lebenslang aneinander. Eine Wiederheirat des katholischen Partners ist dann möglich.
Die Ungültigkeit einer ersten Eheschließung können Sie über Ihren Pfarrer beim Bischöflichen Ordinariat beantragen. Sie kann durch Urkunden innerhalb kurzer Zeit festgestellt werden. Das Bischöfliche Offizialat leitet Ihren Antrag weiter.