Institutionelle Schutzkonzepte (ISK)
Standards Institutioneller Schutzkonzepte im Bistum Speyer
Institutionelle Schutzkonzepte sollen folgende Mindeststandards erfüllen:
- Einrichtungsinterne Risikoanalyse
Die Risikoanalyse zeigt Gefährdungspotentiale und auch schon vorhandene Schutzmechanismen auf. Sie gibt Hinweise für die Entwicklung der einzelnen Bausteine, die im Ganzen zusammen gefügt, das Schutzkonzept ergeben.
Personalentwicklungsmaßnahmen - Das Thema Prävention sollte bei der Einstellung neuer Mitarbeiter eine Rolle spielen. Es sind die rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten (Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung).
Themen der Prävention sind immer wieder Teil bei der Einarbeitung von neuen Mitarbeiter:innen, der Tagesordnung von Teamgesprächen. Verpflichtende Schulungen sind zu organisieren.
- Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und hilfebedürftigen Erwachsenen
Die anvertrauten Personen können weitgehend bei den sie betreffenden Angelegenheiten mitreden. In der Organisation sind Mitbestimmungsmöglichkeiten zu etablieren.
Die Menschen wissen über ihre Rechte Bescheid. Die Kinder und Jugendlichen werden in ihrer gesamten Entwicklung unterstützt. Der Bereich der sexuellen Bildung ist besonders zu benennen.
- Beschwerdeverfahren
Jeder in der Organisation hat das Recht, sich bei Verletzung seiner persönlichen Grenzen beschweren zu können. Dies ist im Zusammenhang mit einer positiv gelebten Fehlerkultur für den Beschwerdeführer leicht zu ermöglichen. Die Organisation möchte schon aus den minderschweren, oft nicht beabsichtigten Fehlern lernen.
Ein Beschwerdeverfahren sollte einfach zu handhaben sein und für alle Personen zugänglich sein. Der Beschwerdeführer erhält zeitnah eine Rückmeldung.
Eine interne und auch eine unabhängige externe Ombudsstelle könnten erforderlich sein.
Die Qualität eines Beschwerdeverfahrens kann durch eine regelmäßige Befragung zur Zufriedenheit bewertet werden.
- Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex schafft die Voraussetzung für ein angemessenes, die persönlichen Grenzen des anderen wahrendes Verhalten. Das Thema Nähe und Distanz im Umgang miteinander ist besonders in den Blick zu nehmen. Die anvertrauten Personen mit einzubeziehen, erweitert die sonst oft eingeschränkten Sichtweisen aus der Perspektive der Fachlichkeit.
- Intervention und Dokumentation
Eindeutige und verbindliche Verfahrenswege für den Umgang mit Verdachtsfällen und bei bestätigten Missbrauchsfällen sind festzulegen. Hierbei werden Verantwortlichkeiten und Handlungsleitlinien beschrieben, die allen Beteiligten Sicherheit im Umgang mit dem krisenhaften Geschehen geben. Es wird definiert, ab welcher Schwelle eine Strafanzeige zu erfolgen hat, zu welchen Zeitpunkt eine unabhängige Fachkraft hinzugezogen wird. Eine gute, nachvollziehbare Dokumentation der Vorgänge ist sicher zu stellen.
- Aufarbeitung
Regularien sollen die Aufarbeitung eines krisenhaften Ereignisses gewährleisten. Dies gibt der betroffenen Institution Hilfestellung und führt zur Verbesserung des Schutzkonzeptes.
- Evaluierung
Ein institutionelles Schutzkonzept muss nach einer festgelegten Frist immer wieder in den Blick genommen werden. Hierbei ist zu prüfen, ob dessen Wirksamkeit gegeben ist. Die Maßnahmen zur Evaluierung sollten in einem Qualitätsmanagement beschrieben sein. Eine Evaluierung sollte spätestens nach fünf Jahren erfolgen.
Video-Tutorial "Schutzkonzept und Risikoanalyse" - erstellt vom Institut für Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Das Institut für Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (IPA) hat gemeinsam mit der Fachstelle Kinder- und Jugendschutz des Bistums Trier einen knapp vierminütigen Film zum Thema "Institutionelles Schutzkonzept" erstellt. In diesem Video-Tutorial wird erläutert, was das ISK ist und wie es erstellt wird.
Initiative des UBSKM „Kein Raum für Missbrauch“
Sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen findet täglich, real und überall statt. „Kein Raum für Missbrauch“ ist eine Initiative des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Ziel ist es, dass Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, Missbrauch keinen Raum geben und sie dort kompetente Ansprechpersonen finden, wenn sie Hilfe brauchen. Das kann gelingen, indem Einrichtungen und Organisationen wie Schulen, Kitas, Heime, Sportvereine, Kliniken und Kirchengemeinden Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt entwickeln und umsetzen.
Hier finden Sie den aktuellen Spot der Initiative "Kein Raum für Missbrauch".
Qualitätsstandarts für Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit
Das Projekt SchutzNorm* hat gemeinsam mit jungen Menschen Normalitätskonstruktionen von Gewalt und Sexualität in den Kontexten der Kinder- und Jugendarbeit erforscht, um den jungen Menschen, ehrenamtlich Tätigen und Fachkräften mit und durch die wissenschaftlichen Analysen eine weitere Möglichkeit zu eröffnen, um ihr alltägliches „Wahrnehmen“ zu ergänzen und anzuregen. Gleichzeitig beginnen gerade aber erst die Diskussionen um den pädagogischen Aufforderungscharakter, der in den Normalitätskonstruktionen steckt. Und damit die Aufgabe, mit den jungen Menschen Schutzkonzepte in den ganz unterschiedlichen Arrangements zu entwickeln. Davon ausgehend wurden Qualitätsstandards für Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit entwickelt. *Das Verbundprojekt „SchutzNorm“ wurde an der Fachhochschule Kiel, den Universitäten Hildesheim und Kassel sowie der Hochschule Landshut umgesetzt. Es wurde in der Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ aus Mitteln des BMBF gefördert (2018-2021).