Kirchliche Unterrichtserlaubnis - die vorläufige Bevollmächtigung
Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis ist eine befristete Erlaubnis, katholischem Religionsunterricht im Bistumsgebiet unterrichten zu dürfen. Sie wird von jenem Bistum ausgestellt, auf dessen Gebiet die Universität liegt, an der das Studium abgeschlossen wird.
Sie ist nur bis zur Ablegung der II. Staatsprüfung gültig.
Nach bestandener II. Staatsprüfung erhalten Religionslehrerinnen und die Religionslehrer die Missio canonica auf Antrag von dem Bischof des Bistums, auf dessen Gebiet sie unterrichten werden.
- Studierende mit dem Fach Katholische Theologie an der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau, werden über das
Kirchliche Mentorat über die Vergabe der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis informiert.
- Studierende mit dem Fach Katholische Theologie, die bereits eine Unterrichtserlaubnis eines anderen Bistums besitzen, melden sich mit dieser für die
Missio canonica im Bistum Speyer.
- Für den Antrag zur Kirchlichen Unterrichtserlaubnis stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung.
Verleihung der KU
Jährlich verleiht der Leiter der Hauptabteilung Schulen, Hochschulen und Bildung den Referendarinnen und Referendaren für das Fach katholische Religion die Kirchliche Unterrichtserlaubnis.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Birgitta Greif
Studiendirektorin i. K.
Tel: 06232 102 219
E-Mail: birgitta.greif@bistum-speyer.de