Studienseminare - Ausbildungsrichtlinien
Die zweite Ausbildungsphase für das Fach Katholische Religion unterliegt den Prüfungsordnungen der Länder.
Für die Zeit als Lehramtsanwärter in der Grundschule oder Sekundarstufe I oder als Referendar, Referendarin für die Sekundarstufe II erteilt das Bistum eine vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis. Nach Abschluss mit dem Zweiten Staatsexamen für das jeweilige Lehramt erhalten die Anwärter oder Referendare die
Missio canonica.
Ausbildungsrichtlinien und Prüfungsordnungen erhalten Sie bei den jeweiligen Studienseminaren in Rheinland-Pfalz oder dem
Saarland.