Missio canonica
Die Missio canonica (auch: kirchliche Beauftragung) ist die Beauftragung mit Verkündigungs- und Lehraufgaben – spezifisch die Erlaubnis zur Lehrbeauftragung als katholische*r Religionslehrer*in an Schulen oder als Hochschullehrer an theologischen Fakultäten.
Die Missio canonica ist im CIC can. 805 geregelt. Sie wird verbunden mit einer Unbedenklichkeitserklärung, dem sogenannten Nihil obstat, von der jeweils zuständigen kirchlichen Instanz erteilt.
Mit dem Antrag auf Erteilung der Missio canonica gibt der*die Religionslehrer*in das Versprechen ab, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religionslehrkraft, dass sie „in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche“ beachtet. Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten wird die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Während des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) wird auf Antrag eine vorläufige Unterrichtserlaubnis erteilt. Bei Kirchenaustritt wird die Missio canonica entzogen.
Birgitta Greif
Leiterin der Abteilung Religionsunterricht
06232 102-219
0151 14879718
birgitta.greif@bistum-speyer.de