Eucharistie, Buße und Krankensalbung

Angehörige einer unierten Kirche können in der römisch-katholischen Kirche die Eucharistie, Buße und Krankensalbung ohne Einschränkungen empfangen.

Hinsichtlich orientalischer Christen regelt das katholische Kirchenrecht: "Katholische Spender spenden erlaubt die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung Angehörigen orientalischer Kirchen ..., wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind" (c. 844 § 3 CIC).

Zu beachten ist aber, dass bei den Ostkirchen eine sehr enge Verbindung zwischen Eucharistie- und Kirchengemeinschaft besteht. Deshalb ist zu respektieren, dass orientalische Christinnen und Christen in der Regel nicht von sich aus um den Empfang der Eucharistie in einem katholischen Gottesdienst bitten. Ebenso ist es katholischen Christinnen und Christen grundsätzlich nicht erlaubt, in orientalischen Gottesdiensten die Eucharistie zu empfangen. Eine Ausnahme bildet die syrisch-orthodoxe Kirche, die 1984 mit der römisch-katholischen Kirche eine formelle Vereinbarung über die wechselseitige Zulassung zu den Sakramenten getroffen hat.

Eine Interzelebration, d.h. eine gemeinsame Feier der Eucharistie eines katholischen und eines orientalischen Priesters, ist nicht möglich.