Überlassung von Kirchen für Gottesdienste anderer Kirchen und Konfessionen

Im Allgemeinen sind katholische Gotteshäuser dem katholischen Gottesdienst vorbehalten. Demzufolge können Gottesdienste einer unierten Kirche ohne Einschränkungen in einer katholischen Kirche gefeiert werden.

Wenn Priester bzw. Gemeinden, die einer anderen Kirche angehören, keinen Ort und auch nicht die notwendige Ausstattung haben, um Gottesdienste würdig zu feiern, kann ihnen erlaubt werden, eine katholische Kirche oder ein katholisches Gebäude zu benutzen und auch die notwendige Ausstattung zu entleihen. Ebenso kann ihnen die Erlaubnis gegeben werden, auf katholischen Friedhöfen zu beerdigen oder dort Gottesdienste zu halten.

Die meisten orientalischen Kirchen in Deutschland haben keinen eigenen Ort für die Feier ihrer Gottesdienste. Es ist deshalb ein schönes Zeichen der Gastfreundschaft, wenn eine katholische Pfarrei ihre Kirche den Angehörigen einer Ostkirche für Gottesdienste überlässt und sie ggf. bei der Kontaktaufnahme zu einem Priester ihrer Kirche unterstützt. Wenn es gewünscht wird, sollte für eine anschließende Begegnung auch das Pfarrheim oder ein anderes passendes Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Bei der Frage nach evtl. Gebühren für die Nutzung soll auf die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten der Gäste Rücksicht genommen werden.