Impuls:
Erleichterung - ein erlaubtes Gefühl
Bei manchen Abschieden empfinden die Angehörigen neben aller Traurigkeit,
dass dieser Mensch nicht mehr da ist, ein Gefühl der Erleichterung.
Besonders dann, wenn der Sterbeprozess lang und schwer war und
der Tod eine Erlösung ist.
Gleichsam schwingt die Unsicherheit mit, ob dieses Gefühl der Erleichterung
überhaupt einen Platz haben darf.
Manchmal haben die Angehörigen deshalb ein richtig schlechtes Gewissen.
Erleichterung ist ein erlaubtes Gefühl im Trauerprozess.
Gerade dann, wenn in der letzten Lebensphase viele Themen und Dinge besprochen
werden und schöne, aber auch schwere Momente durchlebt werden konnten.
Wenn alles gesagt, geregelt und geklärt wurde, dann darf es gut sein.
Und erst recht, wenn das Leben nur noch eine Qual war.
Hermann Hesse schreibt:
„Einschlafen dürfen, wenn man müde ist,
und eine Last fallen lassen, die man lange getragen hat,
das ist eine wunderbare Sache.“
Beide Seiten dürfen die Last fallen lassen:
der Mensch, der geht und der Mensch, der bleibt!
Erlauben Sie sich, erleichtert zu sein, wenn es so ist.
Was hat sich durch den Tod Ihres Angehörigen verändert?
Wurde auch etwas leichter?Malen oder schreiben Sie Ihre Gedanken in Ihr Lebenszeichenbuch,
wenn Sie mögen.