Rechte und Pflichten

Alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für ihre kirchliche Tätigkeit im Rahmen der Sammel-Unfall- und Haftpflichtversicherung der Diözese Speyer versichert. Ehrenamtliche haben Anspruch auf Erstattung vereinbarter und nachgewiesener Kosten (Auslagenersatz). Aufgabe aller Verantwortlichen ist es, für das ehrenamtliche Engagement Strukturen, Unterstützungssysteme und geeignete Räume kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sorgen die Haupt- und Ehrenamtlichen für die Umsetzung der Präventionsordnung und des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG).

„Mir ist bewusst, dass das Ehrenamt ein Geben und Nehmen ist. Das Bistum sorgt für die notwendigen Rahmenbedingungen was Rechte und Pflichten angeht und ich stelle meine Zeit, mein Wissen und meine Talente mit Begeisterung zur Verfügung.“

 

Gertrud Schwartz, stellv. Diözesanleiterin der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd)

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